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10 Jahre Declare-it Solution Day

28/6/2018

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​Mit einem Feuerwerk von Produktinnovationen und -verbesserungen feierten SISA Mitarbeiter und Gäste kürzlich in Basel und in Lausanne zehn Jahre Declare-it Solution Day. Der Siegeszug der erfolgreichen Zollsoftware Declare-it setzt sich fort.

2008 organisierte SISA den ersten Declare-it Solution Day, um Kunden und Neukunden einen Einblick in zukünftige Erweiterungen und Verbesserungen ihrer marktführenden Software für die elektronische Zollabwicklung zu geben. Seither wird die Software kontinuierlich zukunfts- und praxisorientiert weiterentwickelt. «Unsere Treiber sind die Anforderungen der Schweizer und anderer Zoll- und Steuerbehörden sowie von Zolldienstleistern, Exporteuren und Importeuren. Neue Technologien wie Smartphone Apps, Blockchain, Big Data, IoT spornen unsere Produktentwicklung an. Unsere Kunden reduzieren so Medienbrüche und erhöhen die Supply Chain Transparenz und Rechtssicherheit. Natürlich begleiten wir auch eng das grosse Transformationsprojekt zur vollständigen Digitalisierung der Schweizer Zollverwaltung (DaziT). Wir arbeiten hart daran, der führende Lösungs- und Kompetenzpartner im Bereich Zoll in einem herausfordernden Umfeld zu bleiben», erklärte Roland Schumacher, CEO, SISA Studio Informatica S.A. 

eVV, eCommerce und mehr
Reibungslos verlief aus Sicht SISA Anfang 2018 die Umstellung auf das eVV Obligatorium. «Allerdings nutzen viele Zollkunden noch nicht die Chancen der Digitalisierung. Nur korrekt archivierte elektronische Belege und nicht mehr Papierdokumente gelten als Nachweis bei einer Zoll-/Steuerprüfung», betonte Jürg Zellmeyer, Produktmanager Declare-it.
 
Neuen Schub erwartet SISA durch Änderungen im Schweizer MwSt.-Gesetz; denn ab 1.1.2019 sind ausländische Onlinehändler ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000.00 im Schweizer B2C-Markt MwSt.-pflichtig. Die Firmen müssen nun prüfen, ob sie die Zoll- und damit auch die Steueranmeldungen weiterhin auf der Ebene von Einzelsendungen oder als Sammelsendungen, z.B. ganzen Lkw-Ladungen, vornehmen (lassen) wollen. Entsprechend müssen die Daten aufbereitet und dem Verzollungspartner zeitgerecht bereitgestellt werden. Diese Umstellung wird Auswirkungen auf die IT- und Systemintegration der Unternehmen haben.
 
SISA unterstützt gezielt Massenverzollungen sowie Zoll-Rückerstattungen im B2C- und B2B-Handel mit den Lösungen Declare-it Dutax und Integration Optimizer. Angesicht der steigenden Nachfrage und Nutzung wurde die Effizienz der Applikationen weiter gesteigert.
 
Für eine durchgängige, digitale Verzollung bietet die neue Declare-it Version ab 2019 die Möglichkeit für einen Upload der eBegleitdokumenten und der eBeanstandungen (eComplaint). Dies erspart den Gang zur Zollstelle.
 
Neue Systemarchitektur
Seit 2001 vermarktet SISA Declare-it auch als Software as a Service (SaaS)/Cloud. Die modular aufgebaute Zollsoftware wird aktuell schrittweise in eine neue web-basierte Architektur überführt, um eine noch bessere Vernetzung und Skalierbarkeit sicherzustellen. Bereits in Entwicklung die neue SAP Version, welche Kunden ab 2019 bei der Migration zur neuen SAP 4 HANA Plattform-Architektur unterstützt.
 
Abgerundet wurde der Nachmittag mit intensiv besuchten Workshops zur Wissensvertiefung in den Bereichen Zoll, eVV und OZL sowie einem Vortrag von B. Lampart, Projektleiter SBB Cargo, über das geplante Gateway Basel Nord.
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Halbzeit bei der Berghilfe Trophy

28/6/2018

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Die Sommerferien stehen vor der Tür. Warum weit weg reisen, wenn man auch in den Schweizer Bergen viel erleben und dabei sogar noch tolle Preise gewinnen kann? Die Berghilfe Trophy macht es möglich. Der Wettbewerb, bei dem man über 40 von der Schweizer Berghilfe unterstützte Projekte in allen Bergregionen besuchen kann, läuft noch bis Ende des Jahres.

Auf einem Reit-Trekking das Engadin entdecken, auf dem Seelisberg mitten in der Natur campen oder im Pays-d’Enhaut Ferien auf dem Bauernhof machen: Wer für die Sommerferien noch kein Programm hat, findet bei der Berghilfe Trophy eine Fülle von Ausflugsideen. Dabei erwarten einen nicht nur schön Berglandschaften und Naturerlebnisse, sondern auch attraktive Preise. Wer bis Ende Jahr mindestens drei Trophy-Projekte besucht, nimmt an der Verlosung teil. Der Hauptpreis ist ein Bergkristall vom Piz Beverin plus ein Schlittenhund-Erlebniswochenende im Muotatal.
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Bergwelt abseits der Tourismus-Hochburgen entdecken
Die Berghilfe Trophy läuft nun seit einem halben Jahr und ist Teil des Jubiläumsprogramms der Schweizer Berghilfe, die in diesem Jahr ihr 75-jähriges Bestehen feiert. Die über 40 Projekte der Trophy zeigen beispielhaft, was mit Unterstützung der Schweizer Berghilfe entstehen kann. Vor allem aber zeigen sie die Vielfalt an guten Ideen und Initiativen, mit denen sich die Bergbevölkerung neue wirtschaftliche Möglichkeiten schafft. Mit der Berghilfe Trophy möchte die Schweizer Berghilfe möglichst viele Menschen dazu auffordern, die Bergwelt abseits der bekannten touristischen Zentren zu entdecken. Einige der über 40 Projekte holen einen in weniger bekannte und teils abgelegene Winkel unserer Bergregionen, zum Beispiel ins Valle di Vergeletto im Tessin, ins Bündner Calancatal oder ins Val-de-Travers im Kanton Neuenburg.
Website zur Berghilfe Trophy: https://trophy.berghilfe.ch
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Schnell, rechtskonform, kosteneffizient

28/6/2018

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Die efreight AG hat die Funktionalität ihrer digitalen Logistik-Plattform durch eine Kooperation mit der DGM Software Development Group weiter ausgebaut. Neu können Gefahrgutdeklarationen elektronisch erstellt und via www.efreight.ch direkt den Sendungsdaten hinzugefügt werden.
Die seit Frühjahr 2017 operativ tätige Schweizer B2B-Transaktions- und Informationsplattform für nationale und internationale Gütertransporte, www.efreight.ch, hat ihr Leistungsangebot ausgebaut. Neu können Versender via die App „DG Office“ Gefahrgutklassen, Rechts-, Verpackungs- und Auszeichnungsvorschriften für alle Transportarten und Länder zuverlässig elektronisch abklären und digital die notwendigen Gefahrgutdeklarationen erstellen. Anschliessend werden die Beförderungsdokumente, in denen der technische Name der Güter, ihre gefahrgutrechtliche Einstufung (Klassifizierung), die Menge und die Art der Verpackung aufgeführt sind, mittels eines Links den Sendungsdaten auf der efreight-Plattform hinzugefügt. 

Die von der niederländischen DGM Software Development Group entwickelte Softwarelösungen stützt sich auf eine kontinuierlich aktualisierte Datenbank. Mit deren Hilfe können Spediteure ihre Kunden unterstützen oder Mitarbeiter von Industrie- und Handelsunternehmen die für einen Gefahrguttransport notwendigen Dokumente schneller und fehlerlos erstellen.


Durchgehend elektronisch
DG Office/e-freight erlaubt ausserdem das digitale Aufbereiten einer sogenannten „verantwortlichen Erklärung“, in welcher der Versender versichert, dass die Güter richtig klassifiziert, verpackt und gekennzeichnet sind. Auch Packzertifikate, die bestätigen, dass nur unbeschädigte Versandstücke im Container verstaut wurden, nur miteinander verträgliche Güter gepackt und die Ladung im Container richtig gesichert wurde, können den Sendungsdaten auf der efreight-Plattform hinzugefügt werden.

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft steigt die Bedeutung von Intermediären (à la efreight-Plattform). Diese verbinden als zentrales Bindeglied mehrere Gruppen/Partner über digitale Plattformen
miteinander und schaffen so ein digitales Netzwerk. Dadurch können die Transaktionskosten im Vergleich zu klassischen Geschäftsbeziehungen mit papierbasierten Arbeitsprozessen deutlich gesenkt werden.

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Überzeugende Vorteile
Mit Hilfe der neuen App „DG Office“ können Versender, Fehler beim Ausfüllen von Gefahrgutdeklarationen und beim Versand von Gefahrgut vermeiden respektive schneller erkennen und beseitigen. Dadurch wird Strafzahlungen und/oder Versandverzögerungen vorgebeugt. Risiken im Supply-Chain-Management werden reduziert. Gleichzeitig steigt die Prozesseffizienz und Compliance, wenn alle Schritte entlang der Transportkette, einschliesslich Gefahrgutdeklarationen, durchgehend elektronisch abgebildet werden.
Mit Hilfe der hoch effizienten DG Office-Lösung können Nutzer der efreight-Plattform die Zahl der Gefahrgutdeklarationen pro Mitarbeiter signifikant steigern. Die Mitarbeiter haben dann mehr Zeit, sich intensiver um komplexe und Risiko behaftete Gefahrgutsendungen zu kümmern.
Nutzer der efreight-Plattform können eine Papier-Gefahrgutdeklaration allerdings auch als PDF-Scan den Sendungsdaten hinzufügen.
Links:
www.efreight.ch/  (DGOffice anklicken)
www.dgm-sdg.com/dgoffice/dg-e-freight 

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Blockchain – Fluch oder Segen?

14/5/2018

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Hamburg: Was ist der Unterschied zwischen einer Blockchain und einer herkömmlichen Datenbank? Wie praktikabel ist die Technologie und macht es Sinn, sie im eigenen Unternehmen einzusetzen? Diese und andere Fragen rund um das Thema Blockchain beantworten Sebastian Förtsch und Martin Spickermann, Innovationsexperten bei TÜV NORD und Referenten der TÜV NORD Akademie.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der neuen Form der Datenbank und den bisherigen Modellen, ist die Verteilung der Verantwortung. Herkömmliche Datenbanken sind zentralisiert aufgebaut. Im Gegensatz dazu ist eine Blockchain dezentral organisiert. Das heißt, jeder Teilnehmende ist zeitgleich auch Teilhaber des Systems und kann jederzeit alle hinterlegten Daten einsehen. Das funktioniert so: Eine Blockchain ist eine Kette („chain“) aus chronologisch aneinandergereihten Blöcken. Jeder einzelne Block besteht aus einer gewissen Anzahl an Transaktionen. Das können beispielsweise Überweisungen sein, wie im Fall der Kryptowährung Bitcoin, oder aber auch verschiedene Informationen, die ausgetauscht werden. Wie viele Transaktionen maximal in einen Block passen, ist im Regelwerk der jeweiligen Datenbank festgelegt, das von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Beginn ausgehandelt wird. 

Ein Block wird abgeschlossen, indem einer der Teilnehmenden den sogenannten Hash errechnet. Der Hash ist eine Zahlenkette, die dem Block einen eindeutigen Wert zuordnet. Um die Blöcke miteinander zu verketten, ist der Hash am Ende des einen Blocks auch immer der Start-Hash des darauffolgenden Blocks. Da der Hash von den Netzwerk-Teilnehmern selbst errechnet werden kann, können alle Beteiligten die Transaktionen leicht überprüfen und bestätigen. Durch diese Systematik wird eine zentrale Instanz obsolet – das Netzwerk funktioniert dezentral. 

Blockchain – Ist das sinnvoll?

„Häufig wollen Unternehmen eine Blockchain einsetzen, obwohl die aktuelle Herausforderung mit einer normalen Datenbank viel besser gelöst werden könnte“, sagt Martin Spickermann, Innovationsmanager im Corporate Center Innovation bei TÜV NORD. „Blockchain ist ein Lösungsmodell für ein sehr spezifisches Problem. Zentrale Instanzen innerhalb einer Datenbank sollen abgeschafft werden. Die Frage, die ich mir als Unternehmen also stellen muss, ist: Ist diese Lösung für mein aktuelles Problem die passende?“, ergänzt Sebastian Förtsch, Leiter des Vorstandsbüros der TÜV NORD GROUP. 

Drei Bedingungen müssen laut der beiden Experten erfüllt sein, damit die neue Technologie zum einen funktionieren und zum anderen auch sinnvoll eingesetzt werden kann. Als Basis werde ein Ökosystem benötigt, in dem grundsätzlich Transaktionen oder ein Informationsaustausch zwischen den Beteiligten stattfindet. Außerdem müsse ein Sachverhalt betroffen sein, der alle interessiert. Um darüber hinaus Aktivität innerhalb des Netzwerks zu generieren, seien Teilnehmerinnen und Teilnehmer notwendig, die den Zustand des Sachverhalts aktiv verändern. Ein Mehrwert entstehe dabei, wenn es allen Teilnehmenden wichtig ist, darauf vertrauen zu können, dass der Zustand innerhalb des Netzwerks korrekt ist. Zur Veranschaulichung: Ein Car-Sharing-Unternehmen bietet seinen Kunden an, sich verschiedene Autos für begrenzte Zeit auszuleihen. Die Transaktion in diesem Fall ist also der Tausch beziehungsweise das Teilen eines Autos. Damit ist bereits ein Ökosystem für eine Blockchain gegeben. Innerhalb dieser Datenbank wird gespeichert, wo welches Auto steht, ob es beispielsweise vollgetankt ist und beliebige weitere Informationen. Darüber hinaus haben auch die Teilnehmenden ein Interesse daran diese Informationen einsehen zu können: Sie erhalten Hintergrundinfos über die Vorgeschichte des Autos, dessen aktuellen Zustand und vieles mehr. Die Voraussetzungen für eine Blockchain sind gegeben, sofern sich eine interessierte Gruppe findet, welche die finanziellen Mittel zur Entwicklung bereitstellt.

Chancen und Herausforderungen der neuen Technologie

Bei der Frage, wie die neue Technologie Prozesse verändern und gegebenenfalls sogar obsolet machen wird, sind sich Experten uneinig. „Blockchain wird eine ähnliche Revolution des Datenwesens sein wie vor einigen Jahren das Internet. Viele der Transaktionen, die aktuell noch über konventionelle Datenbanken laufen, werden meines Erachtens nach durch das neue System ersetzt werden“, prognostiziert Förtsch. Die neue Form der Datenbank könnte viele Abläufe sowohl konsistenter als auch effizienter und damit kostengünstiger gestalten. Allerdings handelt es sich bei diesem Ausblick um einen Idealzustand, dessen Umsetzung mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Grundsätzlich ist dieser Zustand aber möglich und vor allem vorteilhaft.

Spickermann dagegen zeigt sich zurückhaltender in seiner Prognose: „Eine große Herausforderung beim Aufbau einer solchen Struktur, ist der enorme Aufwand“, so der Experte. „Um ein entsprechendes Ökosystem etablieren zu können, wird eine interessierte Gruppe benötigt, die die erforderlichen Kapazitäten aufbringen kann und will. Das müsste ein Verbund mehrerer Unternehmen der gleichen Branche sein. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich viele Unternehmen diese Mühe machen werden“, ergänzt er seine Einschätzung. 

Insgesamt besitze die Blockchain-Technologie das Potenzial viele Bereiche umzustrukturieren und Intermediäre auszumustern. Offen bleibe allerdings die Frage, welche Branchen sich in diese Richtung entwickeln werden und in welchem Ausmaß das der Fall sein wird. 

Die TÜV NORD Akademie bietet einen neuen, eintägigen Infoworkshop mit Sebastian Förtsch und Martin Spickermann an. Zunächst in Hamburg, Hannover und Essen; weitere Orte sollen folgen. Mehr unter: https://www.tuev-nord.de/weiterbildung/seminare/Blockchain/.

Weitere Informationen zum Thema Blockchain: https://www.tuev-nord.de/explore/de/entdeckt/wie-blockchain-unser-leben-umkrempeln-koennte/. 
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Über die TÜV NORD GROUP:

Als anerkannter Technologie-­Dienstleister stehen wir weltweit für Sicherheit und Vertrauen. Dabei
haben wir die digitale Zukunft fest im Blick. Unabhängige Ingenieure und IT-­Security-­Fachleute bieten
exzellente Lösungen für Sicherheit, Qualität und eine hervorragende Position im Wettbewerb. In mehr
als 70 Ländern stärken wir Unternehmen und Partner bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für
Menschen, Technologie und Umwelt.
www.tuev-­nord-­group.com
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Studie zeigt turbulente Zeiten für Schweizer Exporteure auf

26/4/2018

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Zwischen Globalisierung und Protektionismus: Welche Bedrohungen und Opportunitäten erwarten international aktive Schweizer Firmen? Diese Frage beantworten die Wirtschaftsprofessoren Simon J. Evenett (Universität St. Gallen) und Patrick Ziltener (Universität Zürich) in ihrer jüngsten Studie für Switzerland Global Enterprise (S-GE), die heute anlässlich des Aussenwirtschaftsforums veröffentlicht wird.
«Angesichts der Diskussionen um einen möglichen Handelskrieg und den steigenden Protektionismus in der Welt sind unsere international aktiven Unternehmen mit sehr viel Unsicherheit konfrontiert», so Daniel Küng, CEO von Switzerland Global Enterprise. «Mit dieser Studie wollen wir vor allem KMU eine Orientierung für ihre Exportstrategie geben.»
 
Um die Situation für Schweizer Firmen zu veranschaulichen, beschreibt die Studie weltweite Trends in der Handelspolitik, beleuchtet die Gegebenheiten in sieben wichtigen Ländern und Regionen und zeigt die Konsequenzen für Schweizer Unternehmen auf.
 
Wachstum Handelshürden in den USA bereits seit 2009
Die USA haben demnach bereits seit 2009, also bereits lange vor dem Amtsantritt von Donald Trump, jährlich über 100 neue handelshemmende Massnahmen eingeführt. Ungeachtet dessen wuchsen Schweizer Exporte in die USA auf heute 34 Mrd. CHF von 22 Mrd. CHF im Jahr 2012. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit sich Zollerhöhungen – so sie denn für die Schweiz tatsächlich wirksam würden – negativ auswirken würden.
 
Mögliche Nachteile in Japan und Mercosur durch neue EU-Abkommen
Die EU hat vor Kurzem ein Freihandelsabkommen mit Japan geschlossen. Die Verhandlungen mit dem südamerikanischen Staatenverbund Mercosur stehen laut Medienberichten kurz vor dem Abschluss. In Japan können sich vor allem für Lebensmittelproduzenten Nachteile ergeben. In Südamerika sind die Auswirkungen noch unklar, jedoch gelten dort zumal im wichtigsten Markt Brasilien häufig hohe Einfuhrzölle. Würden diese für EU-Konkurrenten von Schweizer Firmen reduziert, hätten sie einen gewichtigen Vorteil im Wettbewerb. Die Schweiz verhandelt ebenfalls über ein Abkommen mit den Mercosur-Staaten.
 
Globalisierungsprojekte und Mega-Abkommen in Asien-Pazifik
Die «Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership» (CPTPP) und «Regional Comprehensive Economic Partnership» (RCEP) haben das Potential, globale Handelsströme nachhaltig zu beeinflussen. Ihre Entwicklung müssen Exporteure eng verfolgen, denn ihre Marktzugangsbedingungen werden sich verändern und sie werden in manchen Bereichen allenfalls Wettbewerbsnachteile zu erleiden haben. Die beiden sogenannten «Mega-Regionals» zeigen, dass die Zeichen in der Region weiter auf Handelsintegration stehen. 
 
Verstärkend kommt Chinas Belt-and-Road-Initiative hinzu. Das riesige Globalisierungsprojekt soll 65 Länder stärker miteinander vernetzen, die zwei Drittel der Weltbevölkerung stellen und mehr als ein Drittel des globalen Bruttoinlandsprodukts. In China sind Schweizer Unternehmen dank eines bilateralen Freihandelsabkommens sehr gut positioniert. 2018 profitieren sie in dessen Rahmen von vielen neuen Zollsenkungen.
 
KMU: Einzelfall analysieren und Opportunitäten nutzen
Daniel Küng kommentiert: «Die Studie der beiden Experten zeigt: Exporteure sollten die grossen Schlagzeilen mit Vorsicht geniessen. Im Einzelfall könnten neue Abkommen im Asien-Pazifik-Raum oder in Lateinamerika vielleicht mehr Einfluss haben als die Zollpolitik der USA oder Chinas. Gleichzeitig schafft die Globalisierung stets neue Opportunitäten. Es laufen Verhandlungen zu Freihandelsabkommen oder es treten Handelserleichterungen in Kraft, die Schweizer Firmen nützen könnten. Wir raten Exporteuren dazu, zu analysieren, was sich im Detail vor Ort für sie verändert – und weiter mutig ihr internationales Business voranzutreiben!»
 
Download: «Swiss Exports between Globalization and Protectionism» (auf Englisch)
 
Switzerland Global Enterprise
Switzerland Global Enterprise (S-GE) begleitet Kunden auf dem Weg in neue Märkte. S-GE fördert im Auftrag von Bund (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) und Kantonen Export und Investment und hilft Kunden, neues Potenzial für ihr internationales Geschäft zu realisieren und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Als Betreiber eines globalen Experten-Netzwerkes sowie als Vertrauter und starker Partner von Kunden, Kantonen und der Schweizer Regierung bildet S-GE die erste Schweizer Anlaufstelle für Internationalisierungsfragen. www.s-ge.com
 
Sina Steininger
Head of Information
ssteininger@s-ge.com
Direct +41 44 365 52 08 – Mobile +41 76 724 95 58
 
Switzerland Global Enterprise
Stampfenbachstrasse 85 – CH-8006 Zürich
T +41 44 365 51 51 – www.s-ge.com
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Neue Datenschutz-Grundverordnung der EU

20/4/2018

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Von Roland M. Rupp, Leiter der Geschäftsstelle des SKV
Schweizer Unternehmen, die von der neuen EU-Verordnung betroffen sind, müssen ab dem 25. Mai 2018 verschiedene Pflichten erfüllen, da ansonsten drakonische Strafen drohen. Aus diesem Grund hat der Schweizerische KMU Verband hier eine Zusammenfassung der neuen Datenschutz-Grundverordnung erstellt und gleichzeitig Tipps implementiert, was Schweizer KMU tun und berücksichtigen müssen.
Aktuell wird gerade ein Schweizer Pendant zur DSGVO, ein neues Bundesgesetz über den Datenschutz, ausgearbeitet. Firmen, die sich schon auf die DSGVO eingestellt haben, dürften, wenn die Schweizer Version fertig ist, bei deren Umsetzung eine erhebliche Zeitersparnis haben.

Folgende Pflichten sind ab 25. Mai 2018 einzuhalten:
  • informieren und die Einwilligung der Person einholen, deren Daten verarbeitet werden
  • "Privacy by design" und "Privacy by default" garantieren
  • einen Vertreter in der EU benennen
  • ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
  • Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde melden
  • eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
  • bei Verstössen gegen die DSGVO Bussgelder zahlen. 

Informieren und die Einwilligung der Person einholen, deren Daten verarbeitet werden

Gesetzestext
Im EU-Datenschutzrecht gilt – anders als in der Schweiz – das sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heisst, die Datenverarbeitung ist generell verboten, so lange sie nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder die betroffene Person in die Verarbeitung eingewilligt hat.
Damit die Einwilligung der betroffenen Person gültig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:

− Freie Entscheidung

Die Einwilligung ist nur gültig, wenn die betroffene Person sie freiwillig abgegeben hat. Die betroffene Person muss also eine echte Wahl haben, d.h. sie darf im Zuge der Einholung der Einwilligung nicht vor vollendete Tatsachen gestellt oder sonst in ihrer Entscheidung eingeschränkt werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf das sogenannte "Koppelungsverbot" hinzuweisen, wonach der Abschluss eines Vertrags nicht von der Verarbeitung weiterer Daten abhängig gemacht werden darf, die für die eigentliche Vertragsdurchführung gar nicht benötigt werden.

− Ausführliche, erkennbare und bestimmte Information
Die betroffene Person muss vor Abgabe der Einwilligungserklärung über den Zweck der Beschaffung und Verarbeitung  ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Dabei müssen alle für den konkreten Fall entscheidungsrelevanten Informationen enthalten sein und diese müssen genügend konkret sein. Eine Einwilligung ist also immer an einen bestimmten Zweck gebunden, welcher nicht zu allgemein gehalten werden darf. Die betroffene Person muss schliesslich in die Lage versetzt werden, die Informationen leicht zu erkennen und zu erkennen, dass ihr Handeln als Einwilligung qualifiziert wird.
​
− Form und aktive Handlung
Gemäss EU-DSGVO genügt die Nachweisbarkeit der Einwilligung durch die verantwortliche Stelle. Die Einwilligung ist also nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann auch elektronisch oder mündlich erfolgen. Allerdings soll die Einwilligung nur durch eine eindeutige Handlung zustande kommen. Damit ist regelmässig eine aktive Handlung der betroffenen Person notwendig, andere Varianten wie eine stillschweigende Zustimmung, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person würden daher keine Einwilligung darstellen. Erfolgt die Einwilligung schriftlich, so hat die Aufforderung dazu in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache sowie von anderen Sachverhalten getrennt zu erfolgen. 

− Widerruflichkeit
Die betroffene Person kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Es muss sichergestellt werden, dass dieser Widerruf
genauso einfach erfolgen kann, wie die Einwilligung selbst.

Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Wenn Sie eine WebSite oder einen Onlineshop betreiben oder einen eNewsletter versenden, so sollten Sie unbedingt bei den Formularen zur Erfassung von Daten, E-Mail etc. dass Sie auf die Einhaltung des Datenschutzes Ihrerseits bedacht sind.

Schreiben Sie vor den «Senden» Button Ihres Formulares zum Beispiel:
Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für die Zustellung des Gratis-Downloads oder eNewsletters.
Sie können sich jederzeit über einen Link in unserem eNewsletter oder mittels einer kurzen Nachricht wieder abmelden.
Bitte beachten Sie auch unseren Datenschutz-Hinweis. [Hier ein Link zu Ihrer WebSite mit dem Datenschutzhinweis]

Wichtig:
Wenn Sie in Ihren Formularen Funktionen integriert haben wie:

□ Ich möchte den eNewsletter erhalten

so darf dieses Feld standardmässig NICHT angekreuzt sein.

Unsere Empfehlung:
Bauen Sie in alle Formulare ein:

□ Ich habe Ihre AGB gelesen, verstanden und akzeptiere diese
□ Ich habe die Widerrufsbelehrungen gelesen und akzeptiere diese
□ Ich möchte den eNewsletter erhalten

Unterbinden Sie, dass ohne das Ankreuzen der ersten 2 Kästchen ein Absenden des Formulares überhaupt möglich ist.
Alle Formulare, welche Sie so erhalten, sollten Sie mit der IP Adresse, Datum und Uhrzeit speichern.

In einem Newsletter müssen Sie sicherstellen, dass man sich sowohl über einen einfachen Klick auf einen Abmeldelink oder mittels Rücksendung des eNewsletters mit einem kurzen Hinweis austragen kann.

Tipp:
Erfassen Sie nur Daten, welche Sie wirklich zur Verarbeitung benötigen. Ein Geburtsdatum ist in den seltensten Fällen notwendig, um einen Auftrag zu realisieren. Allenfalls ist es besser, dass Sie eine Abfrage integrieren:

□ Ich bestätige, das 18. Altersjahr erreicht zu haben

"Privacy by design" und "Privacy by default" garantieren

Gesetzestext (Art. 25 DSGVO)
Der Grundsatz "Privacy by Design" (Datenschutz durch Technik) bedeutet, dass der Verantwortliche bereits ab dem Zeitpunkt der Planung einer Datenverarbeitung (z.B. mittels eines neuen IT-Systems oder Prozesses) das Risiko von Verletzungen der Persönlichkeit oder der Grundrechte betroffener Personen verringern und solchen Verletzungen vorbeugen muss. Beispiels weise sollen eine regelmässige Löschung von Daten oder deren standardmässige Anonymisierung vorgesehen werden. Als besonders bedeutsam für den technikgestützten Datenschutz wird jeweils die Datenminimierung hervorgehoben.
Der Grundsatz "Privacy by Default" (Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellung) bedeutet, dass der Verantwortliche verpflichtet ist, mittels geeigneter Voreinstellungen sicherzustellen, dass standardmässig nur diejenigen Personendaten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlich sind. Beispielsweise muss eine Webseite grundsätzlich Einkäufe erlauben, ohne dass ein Benutzerprofil erstellt werden muss.


Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Gestalten Sie die Erfassungsmasken auf Ihrer WebSite so, dass nur die wirklich relevanten Daten abgefragt werden. Alle optionalen Daten welche Sie erfassen möchten, sollten klar gekennzeichnet sein.
Das beginnt übrigens schon bei der Anrede, welche ja darüber Auskunft gibt, ob man männlich oder weiblich ist und geht weiter zum Geburtsdatum. Sind diese Daten wirklich zwingend notwendig bei einem Onlinekauf?
Desweiteren könnte man ja zum Beispiel in den eignen Datenschutzbestimmungen schreiben, dass die Daten ausschliesslich in den eigenen Datenverarbeitungssystemen gespeichert sind und der Zugang zu diesen Daten mittels Verschlüsselung und Passwortabfrage den heutigen Anforderungen an den Stand des Datenschutzes entsprechen.



Einen Vertreter in der EU benennen

Gesetzestext
Grundsätzlich müssen Schweizer Verantwortliche oder Auftragsdatenverarbeiter, die vom Anwendungsbereich der EU-DSGVO erfasst werden, einen Vertreter in der EU bezeichnen.

Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Diese Pflicht entfällt, wenn die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt, keine besonderen Datenkategorien verarbeitet werden und die Verarbeitung nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der natürlichen Person führt.



Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen

Gesetzestext
Der Verantwortliche hat ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten im Unternehmen zu erstellen. Auftragsverarbeiter müssen ein analoges Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten führen. Beim Verzeichnis handelt es sich um eine Dokumentation oder Übersicht über alle Prozesse und Verfahren im Unternehmen, bei welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei sind die wesentlichen Angaben zur Datenverarbeitung anzugeben, wie z.B. die Datenkategorien, der Kreis der betroffenen Personen, der Zweck der Verarbeitung und allfällige Datenempfänger.
Ein Unternehmen muss dafür zunächst ermitteln, in welchen Fällen personenbezogene Daten von z.B. Kunden, Lieferanten oder Beschäftigten erhoben und verarbeitet werden. Hierzu bietet es sich an, zuerst alle innerhalb der Systemlandschaft des Unternehmens eingesetzten Anwendungen und Tools (z.B. Zeiterfassungssystem, CRM System, HR-Informationssystem) aufzulisten, in denen personenbezogene Daten gespeichert werden. Dies hilft gleichsam bei der Ermittlung der Datenflüsse im Unternehmen und kann auch als Grundlage für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dienen. Ausserdem werden Schweizer Unternehme ohnehin als Erstes eine Bestandesaufnahme vornehmen müssen, um eruieren zu können, ob sie vom Anwendungsbereich der EU-DSGVO erfasst werden.

Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Im Artikel 30 DSGVO steht:
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind – mit einigen Ausnahmen – von dieser Pflicht ausgenommen (vgl. Art. 30 § 5 DSGVO).



Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde melden

Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten müssen der Aufsichtsbehörde möglichst innert 72 Stunden gemeldet werden. Es besteht nur dann keine Meldepflicht, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten von Individuen unwahrscheinlich ist. Häufig müssen auch die betroffenen Personen benachrichtigt werden.
 
Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Natürlich ist es wichtig, ein solches Szenario (Datenverlust durch Hacker o.ä.) einmal komplett «durchzuspielen», entsprechende Massnahmen beim Eintreten eines solchen Falles schriftlich festzuhalten und bei den entsprechenden Stellen (Personalabteilung, Marketing, IT) zu hinterlegen. Ebenso muss dort auch verzeichnet sein, wer von der Firma wo genau die Verletzung des Datenschutzes zu melden hat.

Ein Beispiel:
Sie haben eine umfassende Adressdatenbank und müssen feststellen, dass bei einem Einbruch Ihre IT-Systeme entwendet wurden.
In diesem Fall müssten Sie ein neues IT-System in Betrieb nehmen, den Backup der Adressdaten zurückspielen und danach alle Personen/Firmen informieren, dass möglicherweise Ihre Daten Drittpersonen ohne Berechtigung zugänglich wurden. Natürlich können Sie dann aber vermerken, dass die Daten auf den besagten IT Systemen verschlüsselt und passwortgeschützt waren. In der Datenbank des Schweizerischen KMU Verbandes wurden eigenes dazu so genannte «Fangadressen» integriert, so dass im Falle eines Datendiebstahles und Missbrauchs dies sofort erkannt wird.



Eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen

Gesetzestext
Wenn eine Form der Verarbeitung wahrscheinlich ein hohes Risiko verursacht, insbesondere bei neuen Technologien oder aufgrund ihres Wesens, ihres Umfangs, ihres Kontexts oder ihrer Zwecke, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung ergibt, dass eine Datenverarbeitung ohne Massnahmen ein hohes Risiko bedeutet, muss die Aufsichtsbehörde konsultiert werden.
 
Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Wenn Sie Daten mit einem hohen Risikofaktor (Zum Beispiel komplette Personen und Firmenprofile, Auslagerung der daten bei externen Datenverarbeitern, externe Datenspeicherung zum Beispiel in der Cloud) sollten Sie unbedingt die Mindestanforderungen der DSGVO Artikel 35 § 7 erfüllen.



Bei Verstössen gegen die DSGVO Bussgelder zahlen

Gesetzestext
Die maximale Geldbusse beträgt bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Dabei gilt der Jahresumsatz des gesamten Konzerns, nicht der einer einzelnen juristischen Person. Ausserdem sieht die EU-DSGVO neu ein Verbandsklagerecht vor, womit zukünftig Verbraucherschutzverbände Rechte von Betroffenen geltend machen können.
 
Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Wenn Sie die oben genannten Punkte entsprechend umsetzen und laufend kontrollieren, so müssen Sie sich auch nicht vor Abmahnungen geschäftstüchtiger Anwälte oder dergleichen sorgen.



Quelle:

kmu.admin
KellerhalsCarrard
EDÖB
 

Muster eines Datenschutzhinweises auf einer Website
hier downloaden

Quelle: 

wirtschaftswissen.de


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Containerschifffahrt: Industriekonsortium testet erfolgreich Blockchain-Lösung von Accenture

27/3/2018

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Ein Konsortium aus AB InBev, Accenture, APL, Kuehne + Nagel sowie einer europäischen Zollbehörde hat den Testeinsatz einer Blockchain-Lösung für die Containerschifffahrt erfolgreich abgeschlossen. Die Lösung ersetzt gedruckte Frachtdokumente und könnte der Transport- und Logistikindustrie auf Grund effizienterer Prozesse mehrere hundert Millionen Euro an Einsparungen im Jahr verschaffen.

Die vom Konsortium getestete Lösung macht den bisher gängigen physischen oder digitalen Austausch von Dokumenten überflüssig. Stattdessen werden die Frachtdaten über die Blockchain verbreitet und den beteiligten Akteuren zugänglich gemacht. Nach dem Single-Ownership-Prinzip sind die jeweiligen Informationen klar einem bestimmten Besitzer innerhalb der Frachtkette zugeordnet. Für die Lösung wurden zunächst die heutigen Dokumentationsprozesse analysiert, um anschliessend festzulegen, wie sich der Besitz von Informationen sowie Verantwortlichkeiten und Risiken neu ordnen lassen. Die Blockchain bietet dabei den Vorteil, dass sie nicht manipulierbar ist und höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht.

Für das internationale Verfrachten von Waren, wie etwa Fahrzeugen oder Konsumgütern, sind nicht selten mehr als zwanzig unterschiedliche und zumeist papierbasierte Dokumente nötig; zusammen genommen liessen sich jedoch etwa 70 Prozent der Informationen aus diesen Dokumenten elektronisch abbilden. Grosse Nachteile der heute genutzten Dokumentationsverfahren sind die geringe Qualität sowie der fehlende Echtzeitzugriff auf diese Daten. Dieses Problem betrifft alle am Warenaustausch beteiligten Akteure gleichermassen und führt vor allem zu Verzögerungen bei der finanziellen Abwicklung im Warenverkehr.

Mit Hilfe der neuen Lösung lässt sich der Austausch von Frachtdokumenten zukünftig erheblich beschleunigen: Bis zu 80 Prozent der heute nötigen manuellen Dateneingaben entfielen, und Änderungen an den Daten könnten über den gesamten Transportprozess hinweg deutlich einfacher vorgenommen werden. Weiterhin würde die Überprüfung des Frachtguts durch den Zoll vereinfacht werden und somit die Gefahr von Strafzahlungen auf Grund falscher Angaben deutlich verringert. Der Test zeigte, dass der Einsatz der Blockchain nicht nur Kosten im Containerschiffsverkehr reduziert, sondern auch die Transparenz über die gesamte Supply Chain hinweg steigert.

"Unsere Tests haben die Durchführbarkeit eines Verteilungsprozesses bewiesen, in dem viele Dokumente und Prozesse automatisiert werden können, während zusätzliche Informationen dank der erhöhten Sicherheit, die Blockchain bietet, sicher ausgetauscht werden können", so Julia Heinzer, Managing Director, Accenture Finance & Risk Services. "Dies kann sich für eine Vielzahl von Branchen als sehr vorteilhaft erweisen. Denn der Blockchain-basierte Austausch von Frachtdaten kann auch die Banken- und Versicherungsdienstleistungen verändern und deren Effizienz optimieren, zum Beispiel im Bereich von Trade Financing oder Kargoversicherung.“
Im Rahmen des Testeinsatzes der Blockchain-Lösung wurden zwölf Containertransporte per Schiff in verschiedene Zielhäfen geschickt, die jeweils in Ländern mit unterschiedlichen regulatorischen Bestimmungen lagen. Die am Konsortium beteiligten Firmen stehen dabei repräsentativ für die einzelnen Abläufe während eines typischen Verschiffungsvorgangs von Waren: AB InBev als Exporteur von Waren, APL als Reederei, Kuehne + Nagel als Speditionsunternehmen sowie eine europäische Zollbehörde und die damit verbundenen Dokumentationspflichten bei der Ein- und Ausfuhr von Waren.
Accenture brachte seine Technologie- und Beratungsexpertise rund um die Blockchain mit ein und entwickelte die technische Architektur, auf der die getestete Blockchain-Lösung aufbaut. Dafür zeichnete vor allem das „Internet of Things“-Kompetenzzentrum von Accenture in Singapur verantwortlich: Hier wurde innerhalb kürzester Zeit der entsprechende Prototyp entwickelt.

Über Accenture
Accenture ist ein weltweit führendes Dienstleistungsunternehmen, das ein breites Portfolio von Services und Lösungen in den Bereichen Strategie, Consulting, Digital, Technologie und Operations anbietet. Mit umfassender Erfahrung und spezialisierten Fähigkeiten über mehr als 40 Branchen und alle Unternehmensfunktionen hinweg – gestützt auf das weltweit grösste Delivery-Netzwerk – arbeitet Accenture an der Schnittstelle von Business und Technologie, um Kunden dabei zu unterstützen, ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern und nachhaltigen Wert für ihre Stakeholder zu schaffen. Mit rund 442.000 Mitarbeitern, die für Kunden in über 120 Ländern tätig sind, treibt Accenture Innovationen voran, um die Art und Weise, wie die Welt lebt und arbeitet, zu verbessern. Besuchen Sie uns unter www.accenture.ch.

Pressekontakt
Renata I. Cavegn
Accenture AG
Fraumünsterstrasse 16
CH-8001 Zürich
Telefon +41 44 219 50 97
renata.cavegn@accenture.com
www.accenture.ch
Julia Heinzer
Accenture AG
Fraumünsterstrasse 16
CH-8001 Zürich
Telefon +41 79 540 5894
julia.heinzer@accenture.com
www.accenture.ch
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CAS Agile Organisation: Die neue Weiterbildung zur Digitalen Transformation Ihres Unternehmens

21/3/2018

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Agile Arbeitsmethoden werden seit Jahren in der Softwareentwicklung erfolgreich eingesetzt. Vermehrt finden agile Vorgehensweisen auch ausserhalb der Informatik Verbreitung. Darum richtet sich die neue Weiterbildung der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW gezielt an Unternehmen, die den digitalen Wandel planen und meistern wollen.

In Zeiten zunehmender Globalisierung und Digitalisierung ist es für Organisationen mehr denn je zentral, schnell auf sich ändernde Kundenbedürfnisse reagieren zu können. Das weiss auch Andreas Hink, Chief Digital Officer von Globus: «Früher war Stabilität das Credo der IT», sagt der gelernte Betriebswirt, «durch die Digitalisierung werden flexiblere Arbeitsmethoden nötig».

Agile Organisation
In der berufsbegleitenden Weiterbildung CAS Agile Organisation lernen die Teilnehmenden, wie sich ihr Unternehmen über Agilität einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil sichern kann. Der Kurs wird gemeinsam von der FHNW und der ZHAW in Kooperation mit der agilist cooperative und dem Swiss Agile Research Network durchgeführt. Inhaltlich setzen sich die Teilnehmenden mit dem Prinzip der Agilität als persönliches Arbeitsprinzip, im Team und im Unternehmen auseinander. Die Transformation von einem traditionellen Arbeitsprozess hin zu einer Agilen Denk- und Vorgehensweise wird von ausgewiesenen Experten thematisiert. Ausgewählte Case Studies geben einen spannenden Einblick in verschiedene Unternehmen. In seinem E-Commerce-Team bei Globus begann Andreas Hink schrittweise agile Arbeitsprozesse nach dem Modell von «Scrum» einzuführen. Scrum ist ein Rahmenwerk für komplexe adaptive Aufgabenstellungen, um effektiv und kreativ Produkte mit höchstmöglichem Wert auszuliefern. Dabei wird das Produkt iterativ und inkrementell in kurzen Zyklen entwickelt.

Schwieriger Kulturwandel
Der Kulturwandel in der Organisation ist laut Prof. Martin Kropp eine der grössten Herausforderungen bei der Einführung von agilen Arbeitsmethoden. Das Arbeiten nach agilen Werten und Prinzipien ist weit mehr als ein neues Vorgehensmodell. Der Professor für Softwareentwicklung an der Hochschule für Technik FHNW ist einer der Autoren der Swiss Agile Study, die alle zwei Jahre die Anwendung von Agilen Methoden in der Schweizer IT-Branche untersucht. Neben dem Kulturwandel ist die geänderte Rolle des Managements eine weitere Herausforderung. «Selbst-organisierte Agile Teams werden nicht mehr nach dem Kontroll- und Befehlsprinzip geführt, sondern verlangen nach einer Führung nach dem Servant Leadership Prinzip», erklärt Martin Kropp, «die Rollen werden neu definiert».

​Messbare Erfolge
Mittlerweile wenden laut der letzten Swiss Agile Study 85 Prozent der IT-Unternehmen agile Vorgehensmodelle an – und sind zufrieden damit. «Die Geschwindigkeit der Prozesse hat sich bei uns etwa verdoppelt», berichtet auch Andreas Hink, «die Liefertreue kann vermehrt eingehalten werden und die Zielerreichung ist von 30 auf etwa 80 Prozent gestiegen». Das wird durch die Erkenntnisse der Swiss Agile Study bestätigt. «Dass man überhaupt den Erfolg konsequent misst, halte ich für das wichtigste Resultat von Agilen Methoden», sagt Hink. Neben der IT wird die Vorgehensweise bei Globus auch in der Logistik und im Marketing eingesetzt. «Überall, wo Projekte durchgeführt werden, können Agile Methoden angewandt werden», sagt Martin Kropp.

CAS Agile Organisation
Abschluss: CAS FHNW/ZHAW
ECTS-Punkte: 15
Nächster Start: 14.09.2018
Dauer: 28 Kurstage
Unterrichtstage: Freitag / Samstag
Ort: Windisch
Preis: CHF 8'200
www.fhnw.ch/cas-agile-organisation
Kontakt
Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Hochschule für Technik
Prof. Martin Kropp

Bahnhofstrasse 6
5210 Windisch

T +41 56 202 78 18
martin.kropp@fhnw.ch

Die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW umfasst neun Hochschulen mit den Fachbereichen Angewandte Psychologie, Architektur, Bau und Geomatik, Gestaltung und Kunst, Life Sciences, Musik, Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Soziale Arbeit, Technik und Wirtschaft.  Die Campus der FHNW sind in den vier Trägerkantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn angesiedelt.
Rund 12'000 Studierende sind an der FHNW immatrikuliert. Rund 800 Dozierende vermitteln in 29 Bachelor- und 18 Master-Studiengängen sowie in zahlreichen Weiterbildungsangeboten praxisnahes und marktorientiertes Wissen. Die Absolventinnen und Absolventen der FHNW sind gesuchte Fachkräfte.
Weitere Informationen unter www.fhnw.ch

Die Hochschule für Technik FHNW
Die Hochschule für Technik FHNW bildet an den Standorten in Brugg-Windisch, Muttenz und Olten über 1750 Bachelor- und Master-Studierende im Ingenieurwesen, in der Informatik und in der Optometrie aus. Beim Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studium ist der Praxisbezug zentrales Element der Ausbildung. Gemeinsam mit führenden Unternehmen im In- und Ausland betreibt die Hochschule für Technik FHNW angewandte Forschung und Entwicklung.
Weitere Informationen unter www.fhnw.ch/ht
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Digitale Disruption trifft fast zwei Drittel aller Grossunternehmen

27/2/2018

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Neue Technologien und neue Wettbewerber setzen etablierte Anbieter aller Branchen immer stärker unter Druck. Fast zwei Drittel der grossen Unternehmen (63 Prozent) sind heute bereits von Disruption betroffen. Mehr als vier von zehn Unternehmen (44 Prozent) sind zukünftig davon bedroht – dazu zählen sowohl Unternehmen, die aktuell schon digitale Umwälzungen erleben als auch solche, die bisher in ruhigen Fahrwassern unterwegs sind. Dennoch tritt Disruption nicht willkürlich auf, sondern folgt bestimmten Mustern. Das erlaubt den etablierten Unternehmen, frühzeitig auf Herausforderer zu reagieren und sich zukunftsfähig aufzustellen. 
Für die Studie analysierte Accenture 3.600 Unternehmen aus 20 Branchen in 82 Ländern mit einem jährlichen Umsatz von über 100 Millionen US-Dollar. Dabei galt es, herauszufinden, wie stark diese Unternehmen sowohl heute als auch zukünftig von Disruption betroffen sind oder sein werden. Auf Grundlage dieser Analyse wurde der Disruptability Index erstellt, welcher die Anfälligkeit von Unternehmen und ganzen Branchen für digitale Umwälzung misst und die dahinterstehenden Muster beschreibt. Dafür untersuchten die Studienautoren unter anderem, wie präsent und erfolgreich die neuen Herausforderer in den jeweiligen Branchen sind und wie stark die etablierten Marktführer bei finanzieller Performance, operativer Effizienz, Innovation und Abwehrmöglichkeiten gegen die Disruptoren aufgestellt sind.

Die Studie identifizierte weiterhin konkrete Muster für Disruption, die sich anhand der folgenden vier Phasen beschreiben lassen:
  • Standhaftigkeit: Die Disruption ist zwar spürbar doch für die etablierten Akteure bisher nicht Existenz gefährdend. Gegenüber den Herausforderern profitieren sie von strukturellen Vorteilen und einer soliden Performance. Diese Phase durchlaufen derzeit knapp ein Fünftel aller Unternehmen (19 Prozent). Dazu zählen insbesondere Autohändler und -zulieferer, Produzenten von alkoholischen Getränken und diversifizierte Chemieunternehmen.
  • Anfälligkeit: Disruption findet statt, erreicht aber nur ein moderates Ausmass. Jedoch sind die etablierten Unternehmen sehr anfällig für zukünftige Disruption, da sie mit strukturelle Herausforderungen bei der Produktivität zu kämpfen haben und dadurch verwundbar sind. Dazu gehören beispielsweise hohe Arbeitskosten. Ebenfalls ungefähr ein Fünftel der Unternehmen (19 Prozent) befindet sich aktuell in dieser Phase. Dazu zählen ganz besonders Versicherer, Gesundheitsunternehmen sowie der Lebensmitteleinzelhandel.
  • Volatilität: Diese Phase ist von massiver und plötzlich auftretender Disruption geprägt. Die etablierten Unternehmen geraten unter Druck, da bisherige Erfolgsrezepte sich auf einmal als Schwächen erweisen. Jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) ist aktuell in dieser Phase, vor allem Hersteller von Unterhaltungselektronik, diversifizierte Banken, Werbeunternehmen und Transportdienstleister sind betroffen.
  • Zukunftsfähigkeit: Die ständige Disruption gehört in dieser Phase zur Tagesordnung. Wettbewerbsvorteile sind nur von kurzer Dauer, da permanent neue Herausforderer auf den Plan treten. In dieser Phase befinden sich aktuell die meisten Unternehmen, nämlich mehr als ein Drittel. Dazu gehören vor allem Software- und Plattformanbieter, Telekommunikationsunternehmen, Medien- und High-Tech-Unternehmen sowie Automobilhersteller.
„Disruption findet kontinuierlich statt und man kann ihr nicht entkommen. Die gute Nachricht lautet aber, dass sie vorhersehbar ist”, so Thomas D. Meyer, Geschäftsführer von Accenture Digital in Deutschland, Österreich und der Schweiz. „Führungskräfte müssen sich im Klaren darüber sein, in welcher Phase der digitalen Umwälzung ihr Unternehmen sich befindet und wie schnell der Wandel vonstattengehen könnte. Je besser sie die Veränderungen in ihrem Umfeld verstehen, umso einfacher ist es, zukünftige Wachstumsfelder zu identifizieren, die auf innovativen Ansätzen basieren.”
Die Studie beschreibt weiterhin, welche strategischen Handlungsmöglichkeiten Unternehmen in jeder der vier Phasen der Disruption haben:
  • Standhaftigkeit: Unternehmen müssen ihr bestehendes Geschäftsmodell neu erfinden anstatt alles daran zu setzen, es unverändert zu bewahren. Das bedeutet zunächst, die Kostenführerschaft in ihrem Kerngeschäft zu verteidigen und ihr Angebot für die Kunden noch relevanter zu machen. Eine Möglichkeit wäre etwa, ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht nur zu geringeren Kosten anzubieten, sondern es gleichzeitig zu verbessern.
  • Anfälligkeit: In dieser Phase sollten Unternehmen daran arbeiten, die Produktivität in ihrem heutigen Kerngeschäft zu erhöhen. Das schafft die Voraussetzung dafür, zukünftige Innovationen zu entwickeln und zu ihrem Vorteil zu nutzen. So sollten sie zum Beispiel die Abhängigkeit von Anlagegütern verringern und nicht ausgelastete Anlagen stärker monetarisieren.
  • Volatilität: Die Überlebensfähigkeit von Unternehmen hängt hier einzig davon ab, ob sie in der Lage sind, ihren jetzigen Kurs entschieden aber dennoch mit Mass zu verändern. Sie müssen die Aufgabe meistern, sowohl die radikale Transformation des Kerngeschäfts anzugehen und gleichzeitig neue Geschäftsmodelle aufzubauen. Dabei gilt es, die richtige Balance zu finden: Auf der einen Seite liegt die Gefahr darin, überstürzt zu handeln und somit den finanziellen Puffer zu schnell aufzubrauchen. Auf der anderen Seite riskieren die Unternehmen mit einer zu geringen Schlagzahl bei den nötigen Veränderungen, dass sie früher oder später überflüssig werden.
  • Zukunftsfähigkeit: In dieser Phase lautet die beste Strategie für Unternehmen, permanent Innovationen hervorzubringen. Dabei empfiehlt es sich, zweigleisig zu fahren: Zum einen sollte das Angebot für bestehende Kunden deutlich stärker um innovative Angebote erweitert werden. Zum anderen gilt es, aggressiv in verwandte oder bisher aussen vor gelassene Marktsegmente vorzudringen, indem sie bei der Expansion auf ihr wiedererstarktes und von Innovationen getriebenes Kerngeschäft setzen.
„Wer die digitale Umwälzung als Unternehmen nicht einfach nur überleben möchte, sondern in dem Moment, wenn sie eintritt, gut aufgestellt sein will, sollte sein Kerngeschäft transformieren und in diesem weiter wachsen. Gleichzeitig gilt es aber, den Aufbau neuer innovativer und skalierbarer Geschäftsmodelle voranzutreiben”, so Thomas D. Meyer weiter. „Digitale Technologien spielen dabei eine entscheidende Rolle. Unsere Untersuchung zeigt, dass je geringer die digitale Performance einer Branche ist, die Wahrscheinlichkeit, dass sie zukünftig disruptiert wird, umso höher liegt. Digitale Technologien steigern die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen auf vielfache Art und Weise: Sie tragen dazu bei, den Nutzwert bestehender Produkte zu erhöhen, ganz neue digitale Dienste zu entwickeln, Kosten zu reduzieren und Eintrittsbarrieren zu erhöhen.”
Über Accenture
Accenture ist ein weltweit führendes Dienstleistungsunternehmen, das ein breites Portfolio von Services und Lösungen in den Bereichen Strategie, Consulting, Digital, Technologie und Operations anbietet. Mit umfassender Erfahrung und spezialisierten Fähigkeiten über mehr als 40 Branchen und alle Unternehmensfunktionen hinweg – gestützt auf das weltweit grösste Delivery-Netzwerk – arbeitet Accenture an der Schnittstelle von Business und Technologie, um Kunden dabei zu unterstützen, ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern und nachhaltigen Wert für ihre Stakeholder zu schaffen. Mit rund 435.000 Mitarbeitern, die für Kunden in über 120 Ländern tätig sind, treibt Accenture Innovationen voran, um die Art und Weise, wie die Welt lebt und arbeitet, zu verbessern. Besuchen Sie uns unter www.accenture.ch.
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Druckreife Präsenz - Online-Druckerei WIRmachenDRUCK.ch eröffnet neue Niederlassung in Winterthur

21/2/2018

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Die Online-Druckerei WIRmachenDRUCK eröffnet eine neue Niederlassung in Winterthur. Mit der Gründung des neuen Standorts wird das Unternehmen seinem starken Wachstum in der Schweiz gerecht und rückt so näher an seine Kunden heran.
Unter dem Namen WIRmachenDRUCK Schweiz GmbH wird das neue Büro den innovativen Druckservice auch Kunden und KMU direkt vor Ort zugänglich machen. Durch die neue Niederlassung in der Schweiz werden der Service rund um die Abwicklung von Druckprojekten und die persönliche Beratung noch effizienter erfolgen. So soll am Standort in Winterthur künftig auch die Selbstabholung der Druckerzeugnisse möglich sein.

Auf dem Onlineportal www.wir-machen-druck.ch finden Online-Nutzer aus der Schweiz Druckerzeugnisse aller Art, zugeschnitten auf den Schweizer Druckmarkt und deutlich günstiger als bisher in der Alpenregion üblich.

So bietet der Experte für Druckerzeugnisse Privat- und Geschäftskunden ein reiches Sortiment an Drucksachen in höchster Offsetdruckqualität sowie im flexiblen Digitaldruck an: ob Aufkleber, Banner, Broschüren, Flyer, Plakate, T-Shirts, Visitenkarten, Zeitschriften oder vieles mehr. Werbetechnik und Werbemittel ergänzen das Sortiment.


​Durch das Schweizer Portal profitieren vor allem Schweizer von den WIRmachenDRUCK-Produkten zu den mit Gütesiegel ausgezeichneten Spitzenpreisen. Die Online-Druckerei bietet ihre Printlösungen exklusiv für Kunden mit einer Rechnungs- und Lieferadresse in der Schweiz und in Liechtenstein an.
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