Im Jahr 2016 steigen die Prämien für die obligatorische Grundversicherung im Durchschnitt um 4,9 Prozent. Das zeigt eine Analyse des Vergleichsdienstes Comparis. Damit bewegt sich das Prämien-Plus auf einem ähnlichen Niveau wie in diesem Jahr. Die Hochrechnung basiere auf provisorischen Prämien von Krankenkassen, schreibt Comparis.
Bei den 4,9 Prozent handle es sich nur um einen Durchschnittswert, sagt Andreas Lüber, Krankenkassen-Experte von Comparis. «Einige Versicherte müssen sich auf spürbar höhere Aufschläge einstellen, wenn sie bei ihrer derzeitigen Kasse, im derzeitigen Versicherungsmodell und bei der derzeitigen Franchise bleiben.» Für manchen Versicherten werde es wohl auch in diesem Jahr eine Erhöhung im zweistelligen Prozentbereich geben.
Höhere Aufschläge bei Jungen
Deutlich mehr bezahlen müssen voraussichtlich die jungen Versicherten. Auf sie kommt ein überdurchschnittliches Plus von 5,2 Prozent zu. Mehr als der Durchschnitt steigen auch die Prämien für alternative Versicherungsmodelle. Wer im Hausarztmodell versichert ist, wird laut Comparis 5,2 Prozent mehr bezahlen müssen. Für Versicherte im Telmed-Modell fallen 5,5 Prozent mehr Prämie an, für Versicherte im HMO-Modell sogar 6,4 Prozent.
Die Prognose zeigt zudem: Versicherte mit einer höheren Franchise müssen mit höheren Aufschlägen rechnen. Die Prämien von Erwachsenen mit einer 300er-Franchise steigen im Schnitt um 4,4 Prozent. Wer hingegen eine Franchise von 2000 Franken gewählt hat, wird im nächsten Jahr 6,7 Prozent mehr Prämie zahlen. Bei der 2500er-Franchise fallen 6,2 Prozent mehr an. Für junge Erwachsene mit einer 2000er-Franchise sagt die
Hochrechnung sogar ein Plus von 7,2 Prozent voraus.
Kostenschub als Grund
Comparis-Experte Lüber nennt als Hauptgrund für die steigenden Krankenkassen-Prämien die steigenden Gesundheitskosten. «Die Prämien sind immer ein Abbild der Gesundheitskosten», sagt er. Zurückzuführen sei der Anstieg auf den Kostenschub in Spitälern und Arztpraxen, auf die steigenden Ausgaben für Medikamente in der Grundversicherung sowie auf Bagatell-Konsultationen von Notfallärzten in Spitälern. (vb)
Quelle:
20 Min, 28.09.2015
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