Die KMU zum Coronavirus
Der Informationsbedarf zu den Folgen des Coronavirus ist in der Wirtschaft sehr gross. Der Schweizerische KMU Verband (SKV) schaltet hier laufend die aktuellen Informationen auf, die für KMU von besonderem Interesse sind. Publiziert werden unter anderem Empfehlungen der SKV-Mitglieder, aber auch wichtige Mitteilungen von BAG, Seco und weiteren Behörden sowie Organisationen.
Natürlich informieren wir Sie hier ausführlich zum Thema Coronavirus, was Sie tun können und was Sie tun müssen. Wir stehen permanent mit Behörden und Regierungsvertretern in Kontakt um Sie informieren optimal unterstützen zu können.
Überbrückungskredite für Unternehmen
Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung.
Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Hier finden Sie alle Informationen und können Ihr Gesuch für einen Überbrückungskredit stellen.
Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung.
Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Hier finden Sie alle Informationen und können Ihr Gesuch für einen Überbrückungskredit stellen.
Wichtige Information für Selbständigerwerbende, Einzelfirmen, Ein-Personen-Aktiengesellschaften, Gesellschafter einer GmbH sowie deren mitarbeitende Ehegatten
Der Bundesrat hat am 20.03.2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Die Massnahmen gelten ab sofort und rückwirkend auf den 17. März 2020. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die AHV-Ausgleichskassen sind daran, das Verfahren für Anmeldung, Abklärung und Auszahlung zu organisieren.
Corona Erwerbsersatzentschädigung: Formular und Merkblätter sind bereit!
Der Bundesrat hat am 20.03.2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Die Massnahmen gelten ab sofort und rückwirkend auf den 17. März 2020. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die AHV-Ausgleichskassen sind daran, das Verfahren für Anmeldung, Abklärung und Auszahlung zu organisieren.
Corona Erwerbsersatzentschädigung: Formular und Merkblätter sind bereit!
Informationen:
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Unterstützung für KMU
- Sichere Homeoffice Lösungen in der Cloud für KMU
- Haben Sie operative oder strategische Fragen, wenn es um die Auswirkungen von Corona auf Ihren Betrieb geht?
- Was KMU bei Homeoffice Lösungen jetzt berücksichtigen müssen
- Legal Solidarity ist eine Kampagne, die einen einfachen Zugang zu kostenloser Rechtsberatung ermöglicht für KMU und Einzelpersonen, die aufgrund dieser "ausserordentlichen Situation" dringen Rechtsberatung benötigen ("Klienten in Not").
- Das Homeoffice im Hotel
Staatliche Unterstützung bei der Finanzierung
Weitere Links:
- Zugang zu Kapital: Bürgschaften für KMU
- Hotelkredite von der SGH für Beherbergungsbetriebe
- Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Eine Bundesagentur für Innovationsförderung
- Eurostars: Unterstützung für die Forschung in KMU
- Technologiefonds
- SECO Start-up Fund (SSF)
- Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Weitere Links:
Allgemeine Empfehlungen der Behörden
Fragen und Antworten auf der Plattform der offiziellen Behördeninformationen «ch.ch».
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) orientiert laufend über den Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus und hat eine Vielzahl von Empfehlungen publiziert (hier):
Das BAG hat den Schutz von besonders gefährdeten Personen in den Fokus gestellt, und dafür ein Merkblatt «Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt» publiziert. Das Bundesamt hat auch Erläuterungen der Verordnung und ein «FAQ» publiziert. Ausserdem hat es auch eine 24-Stunden-Infoline unter der Nummer +41 58 463 00 00 eingerichtet.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) informiert laufend über alle neuen Massnahmen und Beschlüsse auf der Informationsseite. Zusätzlich hat das Seco alle Informationen, Merkblätter und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Kurzarbeitsentschädigung online gestellt. Zudem hat es eine Infoline (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr) für Unternehmen eingerichtet: Tel: +41 58 462 00 66, die in den Sommerferien auslaufen wird. Anliegen können auch via Kontaktformular eingegeben werden.
Die beiden Ämter haben gemeinsam ein Merkblatt für Arbeitgeber herausgegeben: «Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – Coronavirus (COVID-19)».
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus: Hier werden aktualisierte Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aufgeschaltet. Das BSV hat ebenfalls die häufigsten Fragen beantwortet und einige Merkblätter publiziert.
Informationen aus der Bildung: Das neue Coronavirus wirkt sich auch auf den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich in der Schweiz aus. Auf dieser Seite finden sich Informationen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Die Verbundpartner der Berufsbildung setzen sich gemeinsam dafür ein, negative Auswirkungen auf die Berufsbildung zu vermeiden. Dazu haben sie unter Federführung des Steuergremiums «Berufsbildung 2030» eine Projektorganisation eingerichtet und Arbeitsgruppen einberufen, die sich insbesondere mit den konkreten Herausforderungen in der beruflichen Grundbildung beschäftigen.
Fragen und Antworten auf der Plattform der offiziellen Behördeninformationen «ch.ch».
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) orientiert laufend über den Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus und hat eine Vielzahl von Empfehlungen publiziert (hier):
- zum Schutz vor einer Ansteckung,
- zur aktuellen Situation in der Schweiz sowie
- für Reisende ins Ausland, die auch für Geschäftsreisende ins Ausland zu beachten sind.
Das BAG hat den Schutz von besonders gefährdeten Personen in den Fokus gestellt, und dafür ein Merkblatt «Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt» publiziert. Das Bundesamt hat auch Erläuterungen der Verordnung und ein «FAQ» publiziert. Ausserdem hat es auch eine 24-Stunden-Infoline unter der Nummer +41 58 463 00 00 eingerichtet.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) informiert laufend über alle neuen Massnahmen und Beschlüsse auf der Informationsseite. Zusätzlich hat das Seco alle Informationen, Merkblätter und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Kurzarbeitsentschädigung online gestellt. Zudem hat es eine Infoline (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr) für Unternehmen eingerichtet: Tel: +41 58 462 00 66, die in den Sommerferien auslaufen wird. Anliegen können auch via Kontaktformular eingegeben werden.
Die beiden Ämter haben gemeinsam ein Merkblatt für Arbeitgeber herausgegeben: «Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – Coronavirus (COVID-19)».
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus: Hier werden aktualisierte Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aufgeschaltet. Das BSV hat ebenfalls die häufigsten Fragen beantwortet und einige Merkblätter publiziert.
Informationen aus der Bildung: Das neue Coronavirus wirkt sich auch auf den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich in der Schweiz aus. Auf dieser Seite finden sich Informationen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Die Verbundpartner der Berufsbildung setzen sich gemeinsam dafür ein, negative Auswirkungen auf die Berufsbildung zu vermeiden. Dazu haben sie unter Federführung des Steuergremiums «Berufsbildung 2030» eine Projektorganisation eingerichtet und Arbeitsgruppen einberufen, die sich insbesondere mit den konkreten Herausforderungen in der beruflichen Grundbildung beschäftigen.