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Roland M. Rupp, Präsident

Urabstimmung 2025


Sehr geehrte Mitglieder des Schweizerischen KMU Verbandes

Bereits zum 13. Mal können alle SKV Mitglieder die Gelegenheit wahrnehmen und über die Arbeit des SKV Vorstandes abzustimmen.

Dabei kann abgestimmt werden über:
  • Jahresbericht des Präsidenten
  • Jahresrechnung 2024
  • Budget 2025

 Die Abstimmung ist online am 14.5.2025. ​

Abstimmungsformular

Nach dem grossen Erfolg bei der zwölften Urabstimmung 2024 und dem durchaus positiven Feedback zur Idee der  elektronischen Abstimmung findet auch dieses Jahr wieder die Urabstimmung* des SKV auf elektronischem Wege statt. Dass der SKV und Sie als SKV Mitglied dadurch sehr viel Geld spart liegt auf der Hand. Die Kosten für die Miete eins geeigneten Lokalen, Verpflegung, Abgabe von Kopien der verschiedenen Dokumente und der gesamte administrative Aufwand kann massiv reduziert werden. Das steht dabei aber nicht im Vordergrund. Viel Wichtiger ist es, dass alle SKV Mitglieder so völlig unkompliziert an der Urabstimmung teilnehmen können ohne weit fahren zu müssen, denn mittlerweile haben wir Mitglieder aus der ganzen Schweiz und wir möchten es diesen nicht zumuten, bis zu 3 Stunden fahren zu müssen, um an einer GV teilnehmen zu können.

*Warum eine Urabstimmung statt eine Generalversammlung?

Der SKV wuchs in den vergangenen Jahren dank seinen sehr guten Leistungen und der direkten Unterstützung seiner Mitglieder extrem schnell. Eine Generalversammlung könnte darum schnell einmal dazu führen, dass zwischen 500 und 1000 Mitglieder daran teilnehmen möchten. Dies hätte eine so grosse Kostenfolge, dass dies mit den heutigen  Mitgliederbeiträgen von CHF 100.–/ Mitglied (Betriebe bis 10 Mitarbeiter) nicht mehr finanzierbar wäre. Aus diesem Grund hat der SKV in den Statuten festgelegt, dass man alle wichtigen Beschlüsse auch elektronisch mittels Urabstimmung 
vornehmen kann. 

Was ist eine Urabstimmung

Die Mitglieder können ausserhalb einer Versammlung im Rahmen einer Urabstimmung auf schriftlichem Weg Beschlüsse fassen. Der Vorstand ordnet die Urabstimmung an und bestimmt den Zeitpunkt für die Stimmabgabe (Wahltag). Die Einladung an die Mitglieder erfolgt mindestens 30 Tage vor dem Wahltag über die offiziellen Publikationsorgane des Vereins unter Angabe der Gegenstände der Abstimmung, des Wahltags und des Abstimmungsverfahrens.

Bei Urabstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Soweit das Gesetz oder die Statuten nichts Abweichendes  bestimmen, entscheidet in der Urabstimmung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Rücksicht auf die  Stimmbeteiligung. Leer eingereichte Stimmen werden bei der Ermittlung der Stimmbeteiligung, nicht aber bei der Ermittlung der abgegebenen Stimmen und des Stimmergebnisses mitgezählt. Gehen keine Stimmen ein und bei Stimmengleichheit, gelten die Anträge des Vorstandes als genehmigt. 

Das Ergebnis der Urabstimmung wird in den offiziellen Publikationsorganen des Vereins publiziert.
​
Am 14. Mai 2025 können Mitglieder des SKV im Mitgliederbereich des SKV über die Jahresrechnung 2024 und das Budget
2025 abstimmen. 
Postanschrift:
Schweizerischer KMU Verband
Bösch 43
6331 Hünenberg

Tel. 041 348 03 30
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