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Verschärfte Regeln für das Telefonmarketing per 1.1.2021

20/1/2021

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​Per 1. Januar 2021 gelten für Werbeanrufe in der Schweiz neue Regeln. Sie basieren auf der Revision des schweizerischen Fernmeldegesetzes (FMG). Revidert wurden unter anderem die dazugehörigen Verordnungen sowie das Lauterkeitsgesetz (UWG).
Der revidierte Artikel im Wortlaut
Neufassung von Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG per 1. Januar 2021
Unlauter handelt insbesondere, wer den Vermerk im Telefonverzeichnis nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Personen erhalten möchte, mit denen er in keiner Geschäftsbeziehung steht, und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen; Kunden ohne Verzeichniseintrag sind den Kunden mit Verzeichniseintrag und Vermerk gleichgestellt.

Art. 3 Abs. 1 lit. v UWG:
Unlauter handelt insbesondere, wer Werbeanrufe tätigt, ohne dass eine Rufnummer angezeigt wird, die im Telefonverzeichnis eingetragen ist und zu deren Nutzung er berechtigt ist.

Art. 3 Abs. 1 lit. w UWG:
Unlauter handelt insbesondere, wer sich auf Informationen stützt, von denen sie oder er aufgrund eines Verstosses gegen die Buchstaben u oder v Kenntnis erhalten hat.

​Legale Werbeanrufe müssen deshalb in Zukunft folgende Voraussetzungen erfüllen:
  1. Werbeanrufe dürfen nur auf Telefonnummern erfolgen, deren innehabende Personen solchen Anrufen nicht widersprochen haben (kein Opt-out wie zum Beispiel ein Sterneintrag).
  2. Telefonnummern, die nicht im Telefonbuch eingetragen sind, werden gleich behandelt wie solche mit Sterneintrag (automtisches Opt-Out). Besonders wichtig: Dies gilt auch für Mobile Telefonnummern. Telefonnummern mit Opt-out dürfen nicht zu werblichen Zwecken angerufen werden, ausser es besteht eine Geschäftsbeziehung mit der innehabenden Person.
  3. Bei Werbeanrufen muss sichergestellt sein, dass der angerufenen Person eine gültige, berechtigterweise benutzte und vor allem im Telefonverzeichnis eingetragene Nummer angezeigt wird.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann wegen unlauterem Wettbewerb mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Dies gilt insbesondere auf Antrag und bei Vorsatz.

​Das Gesetz erstreckt sich auch auf die Nutzung von Informationen, die mit unlauteren Werbeanrufen beschafft wurden. Das heisst, die Beauftragung eines Call Centers im Ausland schützt nicht vor der rechtlichen Verantwortung.
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Heutige Einzahlungsscheine werden per 30. September 2022 vom Markt genommen

19/1/2021

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PostFinance hat das Enddatum der roten (ES) und orangen (ESR) Einzahlungsscheine auf den 30. September 2022 festgelegt. Sie unterstützt damit die Digitalisierung des Rechnungswesens sowie die entsprechenden Nachfolgeprodukte QR-Rechnung und eBill. Den reibungslosen Umstellungsprozess stellt PostFinance gemeinsam mit dem Schweizer Finanzplatz sicher. 
Der Schweizer Finanzplatz harmonisiert und digitalisiert unter der Führung von SIX seit mehreren Jahren den Schweizer Zahlungsverkehr. Dazu wurden beispielsweise die bis anhin unterschiedlichen Zahlungsverfahren der Finanzinstitute auf Basis des Standards ISO 20022 vereinheitlicht. Als nächster Schritt wurde am 30. Juni 2020 die QR-Rechnung eingeführt. Mit diesem Tag startete die Übergangsphase, während der sowohl mit ES und ESR als auch mit der neuen QR-Rechnung bezahlt werden kann. Nun hat PostFinance entschieden, die roten und orangen Einzahlungsscheine per 30. September 2022 vom Markt zu nehmen. Damit werden die bisherigen Einzahlungsscheine für alle Schweizer Bankkunden definitiv abgelöst. 

Handlungsbedarf für alle Rechnungssteller
Für Rechnungssteller und Unternehmen mit Hard- und Softwarelösungen gibt es bei der Umstellung auf die Nachfolgeprodukte Handlungsbedarf. Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, wird empfohlen, umgehend ihre Bank und ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Diese unterstützen die Rechnungssteller und Unternehmen bei den erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten. 

Rechnungsempfänger haben die Wahl
Rechnungsempfänger können bereits heute die Vorteile der QR-Rechnung nutzen und digital bezahlen. Die Schweizer Finanzinstitute haben ihre Mobile- und E-Banking-Lösungen entsprechend angepasst, damit Rechnungsempfänger ihre QR-Rechnungen bequem einscannen und zahlen können – ganz gleich ob als Privatperson oder als Unternehmen. Die QR-Rechnung kann auch am Schalter in den Filialen der Post und am Automaten für das selbstständige Bezahlen von Rechnungen verwendet sowie per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank versandt werden. eBill geht deutlich weiter als die QR-Rechnung und ermöglicht bereits heute ein nahtloses digitales Bezahlen in der Schweiz: Rechnungssteller senden Rechnungen direkt und sicher ins E- oder M-Banking ihrer Kundinnen und Kunden. Diese prüfen alle Angaben online und können die Rechnung per Knopfdruck zur Zahlung freigeben.

Gemeinschaftliche Entwicklung von QR-Rechnung und eBill
​SIX betreibt, entwickelt und digitalisiert den Zahlungsverkehr für den Schweizer Finanzplatz und ist im Auftrag der Banken verantwortlich für die Entwicklung und Markteinführung der neuen QR-Rechnung sowie eBill. Die QR-Rechnung trägt ebenso wie eBill den gestiegenen Anforderungen von Compliance und Automatisierungsprozessen Rechnung und unterstützt die Digitalisierung. Für weitere Informationen zur QR-Rechnung und eBill wenden sich Rechnungsempfänger an ihre Bank. Rechnungssteller und Unternehmen mit Hard- und Softwarelösungen kontaktieren ebenfalls ihre Bank und/oder ihren Softwarepartner. 
Informationen zur QR-Rechnung unter www.einfach-zahlen.ch
Informationen zu eBill unter www.ebill.ch
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Digitalisierungs-Boost Corona: Jetzt Unternehmensstrategie für 2021 optimieren

13/1/2021

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BildHartmut Deiwick, CEO der Löwenstark Online Marketing GmbH
​Nie zuvor haben wir so fundamentale Einschnitte und Veränderungen erlebt wie im vergangenen Jahr. Corona hat unser Leben nachhaltig verändert und wird uns auch noch das gesamte Jahr 2021 beschäftigen. So werden die aktuellen Beschränkungen weiterhin ein Teil unseres Lebens sein. Doch jede Krise ist zugleich auch eine Chance. Das beobachten wir aktuell: Überkommene und veraltete Strukturen und Methoden werden in allen Lebensbereichen aufgebrochen.
 
Besonders markant sind die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Onlinehandel. Während die stationären Händler unwiderrufliche Schäden einstecken mussten und auch immer noch müssen, hatte der Onlinehandel laut Angaben des Statistischen Bundesamtes allein im 2. Quartal 2020 einen Zuwachs von 32 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Verbraucher gaben beim Onlinekauf in diesem Zeitraum mit 20,22 Milliarden Euro rund 3 Milliarden Euro mehr aus als 2019. Stationäre Händler können dem Rechnung tragen und eine Digitalisierungsoffensive starten, zum Beispiel mit Click and Collect oder neuen Onlineshops. Dabei spielen zwei wesentliche Faktoren eine zentrale Rolle für den unternehmerischen Erfolg.
 
Marketing digitalisieren und Neukunden generieren
 
Der erste betrifft die Digitalisierung des Marketings und des Point of Sales (POS). Stationäre Händler profitieren davon, ihre Reichweite zielgruppenspezifisch auszubauen und Neukunden zu gewinnen, indem sie den Einkaufsradius mittels Online-Marketing massiv ausbauen und damit wesentlich mehr potentielle Einkäufer generieren. Das gelingt, indem in mehr Reichweite durch Suchmaschinenanzeigen wie Google Ads und Social Media investiert wird. Je höher die Reichweite, desto produktspezifischer und verkaufsfördernder können die Anzeigen geschaltet werden. Von Vorteil ist zudem, Best Price Produkte direkt zu bewerben.
 
An den Einstieg ins Online-Marketing ist auch eine relevante Suchmaschinenoptimierung gekoppelt, um mehr Kunden zu gewinnen. Sie unterstützt durch verkaufsfördernde Landingpages die Conversion- bzw. Leadmaximierung der Bereiche Suchmaschinenanzeigen und Social Media und bereitet gleichzeitig die Unabhängigkeit von den Performancekanälen vor. Denn organisch, das heisst über die nicht werbebedingten Suchergebnisse von Google, kann kostenloser Traffic auf die Seite geführt werden.
 
Bestandskunden mit Storytelling überzeugen
 
Ebenso wie im stationären Handel ist auch im Onlinehandel der Bestandskunde noch immer der beste Kunde, so dass die Etablierung eines Bestandskundenmarketings sinnvoll ist. Es bietet die Möglichkeit der direkten Kundenansprache und kann durch Marketingautomatisierung hervorragend die Kosten-Umsatz-Relation senken und damit mehr Budget für die weitere Neukundengewinnung freisetzen. Wichtig ist es, den Kunden mit einem perfekten Storytelling zu halten. Kunden müssen sehen, warum sie in genau diesem Shop einkaufen und warum es sich lohnt, dies immer wieder zu tun. Die Basis für all diese Marketingaktivitäten ist ein Onlineshop bzw. eine Webseite, die über diverse Anbieter von Shopsystemen, wie etwa Shopware, schon innerhalb kürzester Zeit voll aufgesetzt werden kann. Das gilt vor allem dann, wenn man sich mit erfahrenen Dienstleistern des Themas annimmt.
 
Personal weiterentwickeln und neue Formen der Kooperation nutzen
 
Der zweite wesentliche Faktor, um adäquat auf die durch Corona bedingten Veränderungen und neuen Anforderungen in der Arbeitswelt zu reagieren, betrifft die Weiterentwicklung des Personals und die Form der Kooperation. Bewährtes Personal muss neuen und experimentellen Themen gegenüber aufgeschlossen sein und diese gern vorantreiben. Dazu werden nicht nur Angestellte benötigt, die Lust auf Entwicklung und Fortbildung haben sowie Interesse daran, mit externen Dienstleistern zusammenzuarbeiten. Es braucht auch erfahrene Dienstleister, die Erfahrungen mit derartigen Projekten haben und ein Gespür für unternehmerische Zusammenhänge mitbringen.
 
Für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ist es ratsam, das eigene Personal über Neueinstellungen zu ergänzen. So wird zumindest langfristig die Rolle des Dienstleisters verringert und Unabhängigkeit sichergestellt. In dieser Hinsicht hat die Pandemie zu einer positiven Entwicklung beigetragen: Unternehmen sind aufgeschlossener gegenüber der Remote-Arbeit. Neubestzungen können daher ortsunabhängig geschehen und die sonst gegebenenfalls bestehende Schwierigkeit der Stellenbesetzung erleichtern.
 
Fazit: Die durch Corona bedingten Veränderungen in der Arbeitswelt stellen eine Herausforderung dar, die es anzunehmen gilt. Sie bieten insbesondere den stationären Händlern die Chance, im Zuge des Digitalisierungsschubs neue Verkaufskanäle zu erschliessen. Mit gezieltem Online-Marketing können so nicht nur Bestandskunden gehalten, sondern auch Neukunden generiert werden. Die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und die Neueinstellung von Personal ergänzen diese Massnahmen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
 
 
Autor:
Hartmut Deiwick ist seit November 2018 CEO der Löwenstark Online-Marketing GmbH. Die Full-Service-Agentur hat in 18 Jahren bereits über 2.500 Kundenprojekte erfolgreich realisiert. An inzwischen 10 Standorten im gesamten D-A-CH-Gebiet werden sowohl SEO-, SEA-, Affiliate-Marketing-, E-Mail-Marketing- als auch Social Media-Strategien für Kunden aller Branchen entwickelt und betreut. Zuvor war Deiwick Geschäftsführer sowie Sales and Marketing Director bei der PharmaHera Service GmbH, Apothekendienstleister von APONEO Deutsche Versand-Apotheke.

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