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Ohne Cash kein Flow

24/6/2021

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​Long Covid trifft auch die Wirtschaft. Über 80 Prozent der befragten Unternehmen befürchten, dass die negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie noch mindestens ein halbes, wenn nicht bis zu zwei oder gar mehr Jahre spürbar sein werden. So lange werden sie auch vermehrt mit Zahlungsverzögerungen und -ausfällen rechnen müssen und trotz der sich deutlich erholenden Wirtschaft nur schwerlich wieder wachsen können. Denn ohne zuverlässig kalkulierbaren Cashflow fehlt ihnen die notwendige finanzielle Stabilität. Um dagegen anzukämpfen, ergreifen viele Unternehmen neue Massnahmen zur Verbesserung ihrer Liquidität und ihres Schuldenmanagements.
Die gute Nachricht zuerst: Viele Schweizer Unternehmen bewiesen sich im Covid-Jahr nicht nur als erfreulich stressresistent, sondern zeigen sich bereits wieder so wachstums- und zukunftsfreudig wie seit Jahren nicht mehr. Im Rahmen der Befragung des European Payment Report 2021 (EPR) von Intrum zeigen sich fast 40 % der sonst eher verhalten zuversichtlichen Schweizer optimistisch. Weil aber erst ein genügend hoher, zuverlässig vorhersehbarer Cashflow für finanzielle Stabilität sorgt und nur freie Mittel die Voraussetzung für Wachstum schaffen, schliesst hier die schlechte Nachricht gleich nahtlos an: Bei 83 % der befragten Schweizer Unternehmen verursachten verspätete Zahlungen Probleme, bei einem Drittel von ihnen führten sie gar zu existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen! Über die Hälfte von ihnen war in den letzten zwölf Monaten gebeten worden, längere Zahlungsfristen zu akzeptieren, als ihnen eigentlich lieb waren.

Immer mehr Unternehmen bangen um ihre Debitoren
Bei rund 30 % der befragten Schweizer Unternehmen hat im Covid-Jahr die Zahl der Kreditausfälle zugenommen. Thomas Hutter, Managing Director von Intrum AG, ist sehr besorgt: «Diese Zunahme ist gravierend. Doch noch beunruhigender ist ihre wachsende Befürchtung, dass das Risiko von Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen in den kommenden zwölf Monaten sogar noch weiter ansteigen könnte. 2019 noch waren zwei Drittel der Befragten der Meinung, dass das Risiko gleich bleibt, nur ein Drittel erwartete einen Anstieg. Heute ist es umgekehrt: 64 % befürchten eine weitere Zunahme und nur noch 26 % glauben an eine Stabilisierung.» 

Hoffnungsvoll stimmt Thomas Hutter jedoch eine andere Erkenntnis aus dem EPR: «Das schwierige Covid-19-Jahr hat offensichtlich sehr viele Schweizer Unternehmen zu einem verbesserten Schuldenmanagement motiviert.» Tatsächlich hatten im Rahmen der Vorjahresbefragung noch acht von zehn Unternehmen zugegeben, längere Zahlungsfristen akzeptiert zu haben, um ihre Kundenbeziehungen nicht zu gefährden. Mit dieser wirtschaftlich riskanten Konzilianz lag die Schweiz bisher weit über dem europäischen Durchschnitt. Gleich wie ihre europäischen Nachbarn pocht heute jedoch rund die Hälfte der Schweizer Unternehmen auf einen pünktlichen Zahlungseingang. «Wie es aussieht, wollen und können sich je länger, desto weniger unsere hiesigen Unternehmen das Warten leisten», stellt Thomas Hutter fest. «Zudem verlangen heute doppelt so viele Anbieter wie noch vor einem Jahr eine Vorauszahlung als Schutz vor Zahlungsausfällen.» 

Eine messbare Grösse im Zusammenhang mit dem Schuldenmanagement hat sich in den letzten zwölf Monaten bereits merklich verändert. Die durchschnittliche europäische Zahlungslücke – die Anzahl der Tage zwischen dem gewährten Zahlungsziel und der tatsächlichen Zahlung – für Regierungs- und B2B-Kunden hat sich von 15 auf 10 Tage bzw. von 14 auf 12 Tage verringert. Die Schweiz weist im Bereich Öffentlicher Sektor eine ebenfalls zum Vorjahr reduzierte Zahlungslücke von 11 Tagen und im Bereich B2B eine reduzierte Zahlungslücke von 13 Tagen aus. Ob dies bereits auf die Wirkung des verbesserten Schuldenmanagements vieler Unternehmen zurückzuführen ist oder ob hier noch die staatlichen Zahlungen für eine bessere Zahlungsmoral sorgen, ist nicht erkennbar. Die Zukunft wird diesbezüglich Klarheit schaffen.

Unternehmen entwickeln neue Strategien gegen Liquiditätsengpässe
Die Mehrheit der Schweizer Unternehmen, 63 % gemäss vorliegendem EPR, rechnet mit einem baldigen Abschwung. Damit sind erstmals die Rezessionsängste der sonst eher furchtlosen Schweizer auf EU-Level gestiegen. Trotz der trüben Aussichten ist bei über zwei Dritteln der befragten Unternehmen Tatenlosigkeit keine Option: Sie denken bereits heute gezielt über Strategien nach, wie sie Stärke dazugewinnen und eine kürzer oder länger andauernde Abkühlung der Konjunktur bestmöglich überstehen können. Aufschlussreich sind ihre Antworten, welche Massnahmen sie für sich als wirksam erachten: 

Mit Abstand das grösste Potenzial, um schwächere Jahre künftig besser abfedern zu können, sehen 33 % der Grossunternehmen in Kostensenkungen. Nur 22 % der KMU schliessen sich dieser Ansicht an. Ebenfalls 22 % der KMU erachten die Ermittlung ihrer besonders risikobehafteten Geschäftsbereiche als genauso wirkungsvolle Massnahme. Zeigen sich die Grossen diesbezüglich noch etwas risikofreudiger, sind sich KMU wie auch Grossunternehmen im künftigen Umgang mit Schulden einig: Sie planen, bei der Aufnahme von Schulden vorsichtiger zu sein.

Die kompletten Reports als Download
Der Länderreport Schweiz 2021 sowie der EPR Gesamtreport 2021 stehen als Download kostenlos zur Verfügung.
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Nutzererfahrung ist alles – Lehren nach 20 Jahren Dotcom Crash

12/3/2020

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20 Jahre ist es her, dass die Dotcom-Blase platzte. Die Erwartungen in den Erfolg von Technologieunternehmen der „New Economy“ waren zu dieser Zeit besonders hoch. Investitionen im grossen Stil sorgten zunächst auch für einen rapiden Anstieg der Aktienkurse von Internetunternehmen. Sobald jedoch klar wurde, dass die Gewinnerwartungen sich nicht erfüllen würden, stürzten die Kurse ab – das Ende für zahlreiche sogenannten Dotcom-Unternehmen weltweit.
Brad Soo, Product Manager bei commercetools, blickt anlässlich des 20. Jahrestags der Finanzmarktkrise zurück. Er erklärt, was E-Commerce-Unternehmen von heute aus den Fehlern von damals lernen können.

Grosse Versprechen, wenig Substanz
Bedingt wurde die Dotcom-Krise vor allem durch eine Kombination zweier Faktoren: Einerseits durch unrealistische Gewinnerwartungen, die auf neuen technologischen Möglichkeiten basierten und die von den Unternehmen selbst geschürt wurden, was den jeweiligen Börsenwert unverhältnismässig in die Höhe trieb.
Andererseits verkannten viele Firmen die elementare Bedeutung der Nutzererfahrung für den wirtschaftlichen Erfolg im digitalen Handel. Viele Akteure im E-Commerce fokussierten ihre Investitionen zur Jahrhundertwende vor allem auf Werbung und gezielt verkaufsfördernde Massnahmen, um Marktanteile sowie den Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Dem Kundenerlebnis dagegen wurde kaum Bedeutung beigemessen. Das Ergebnis: Kunden mit ernsthaften Kaufabsichten wurden durch nutzerunfreundliche Websites vergrault. Denn Plattformen waren mit Inhalten und Effekten überladen, denen die damals verfügbare Netzbandbreite nicht gerecht wurde. Verbraucher bekamen das in Form von langen Ladezeiten oder sogar abstürzenden Websites zu spüren – und Unternehmen langfristig durch Umsatzeinbussen und negatives Feedback. Beides führte letztendlich zu panikartigen Verkäufen von Unternehmensanteilen und schliesslich zum unternehmensübergreifenden Börsen-Crash.

Technologie verändert Kundenerlebnis

Was also können E-Commerce-Unternehmen von heute aus der Krise von damals lernen? Vor allem, dass das vielversprechendste Marketing nichts wert ist, wenn die Nutzererfahrung nicht stimmt – und diese steht und fällt mit den technischen Grundlagen. Ganz gleich, ob das Geschäftsmodell auf B2C oder B2B ausgerichtet ist, die eingesetzten IT-Lösungen sollten zum digitalen Entwicklungsstand der Organisation passen. Zudem müssen sie der allgemeinen Erwartungshaltung entsprechen, die durch Internet-Giganten wie Amazon massgeblich geprägt ist und ein störungsfreies und bequemes Interagieren als selbstverständlich ansieht.
Demzufolge ist eine Legacy-Plattform für ein fortschrittliches Unternehmen mit optimierten Arbeitsabläufen und modernster Technik in anderen Unternehmensbereichen schlichtweg nicht mehr zeitgemäss. Stattdessen ist es ratsam, dass alle, die im Online-Handel erfolgreich sein wollen, auf eine agile headless-Lösung setzen. Diese ermöglicht es IT-Teams sofort auf auftretende technische Schwierigkeiten zu reagieren und erlaubt schnelle Entwicklungen, Tests und Implementierungen von neuen Features. Nur so schaffen es die E-Commerce-Akteure von heute, ihren Kunden die bestmögliche Erfahrung auf ihrer Online-Plattform zu bieten und flexibel auf Anforderungen und Trends zu reagieren. Gleichzeitig vermeidet man, die Rechnung ohne den Kunden zu machen und schafft die Grundlage dafür, in der Käufergunst ganz oben zu stehen.


Über commercetools GmbH
Die commercetools GmbH ist ein internationales Software-Unternehmen, das mit seiner cloudbasierten, headless E-Commerce-Plattform inspirierende Einkaufserlebnisse über alle Kanäle ermöglicht: von mobilen Apps über Sprachassistenten, Chatbots, AR/VR- und IoT-Anwendungen bis zu Car Commerce. Internationale Marken wie Bang & Olufsen, Carhartt WIP, Cimpress (z.B. Vistaprint und Tradeprint), Express und Wizards of the Coast (Hasbro) setzen beim digitalen Handel auf die cloudbasierte commercetools-Plattform. An den Standorten München, Berlin, Jena, Amsterdam (Niederlande), London (UK), Durham (North Carolina/USA) und in Singapur sind insgesamt über 200 Mitarbeiter beschäftigt. Weitere Informationen finden Sie unter www.commercetools.com/de


Kontakt

Stephanie Wittmann
commercetools Corporate Communications
E. stephanie.wittmann@commercetools.com
M. +49 (0)173 615 56 01


Aljona Jauk | Juliane Menge
Allison+Partners
Theresienstrasse 43, 80333 München
E. commercetoolsGer@allisonpr.com
Tel. +49 (0)89 388 892 015
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Die Baumann Koelliker Gruppe übernimmt umsatzstarken Telco Dienstleister

4/4/2019

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Die Baumann Koelliker Gruppe übernimmt umsatzstarken Telco Dienstleister
Die Baumann Koelliker AG hat im Rahmen einer Nachfolgeregelung die Top Telcom Service AG erworben. Das Telco Unternehmen wurde 2003 gegründet und beschäftigt 7 Mitarbeitende.


Top Telcom Service AG steht seit dem Jahr 2015 unter der Leitung von Dino Bucher, welcher das Unter-nehmen gemeinsam mit seinem Team zu einem der bekanntesten und umsatzstärksten Telco Dienstleister in der Region etablierte. Nach über 15 Jahren möchte sich Dino Bucher einer neuen Herausforderung ausserhalb der Branche stellen und übergibt die Firma deshalb in die Hände der Netfon Solutions AG, eine Gesellschaft der Baumann Koelliker Gruppe. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, bleibt Dino Bucher dem Unternehmen für eine Übergangsphase erhalten.

Mit der Übernahme der Top Telcom Service AG konnte das 150-jährige Urgestein in der Elektroinstallati-onsbranche seinen Telekommunikationsbereich verstärken. Die Business Transaction AG war als exklu-siver M&A Lead Advisor für den Eigentümer der Top Telcom Service AG tätig.
Stimmen zur Transaktion
  • Arthur Cavegn, Geschäftsleiter der Netfon Solutions AG, sagt: «Für die Kunden ändert sich durch diesen Zusammenschluss bis auf die Namensänderung nichts. Sie werden nach wie vor von den Ihnen bekannten Mitarbeitenden der Top Telcom Service AG vom Standort Schindellegi aus betreut. Das Dienstleistungsangebot wird wie bis anhin bestehen bleiben und noch weiter ausgebaut. Kunden stehen nach wie vor im Zentrum und geniessen wie bis anhin Professionalität und grosses Engagement.»
  • Dino Bucher, ehemaliger Inhaber der Top Telcom Service AG, sagt zu Business Transaction: «Sehr offen und ehrlich sowie auch enger Kontakt während dem Verkaufsprozess was für mich sehr wichtig war. Das Auftreten ist sehr freundlich und zuvorkommend und als Kunde wird man "abgeholt". Unterstützung bei business-kritischen Anliegen war jederzeit vorhanden.»

Erfahrungsbericht
Hier geht’s zum Erfahrungsbericht der Transaktion: Nachfolgeregelung Top Telcom Service AG

Kontakt
Business Transaction AG
Fabian Rudin, Telefon 044 542 82 85, E-Mail: fabian.rudin@businesstransaction.ch

Die Business Transaction AG ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, spezialisiert auf die gesamte Abwicklung von Unternehmenstransaktionen von KMU. Business Transaction begleitet und führt Firmen-inhaber durch den gesamten Verkaufsprozess, von der Bewertung bis zum Vertragsabschluss. Mit über 150 verkauften Firmen in den verschiedensten Branchen, gehört der Transaktionsspezialist zu den füh-renden Anbietern in der Schweiz.
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KMU Zukunft mitgestalten: Die Business Innovation Week Switzerland startet “Call for Innovation & Participation”

5/3/2019

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“Die Schweiz ist Innovationsweltmeister, mit der Business Innovation Week wollen wir diese Spitzenplatzierung erlebbar machen!” erklärt Ewa Ming, Initiantin der Business Innovation Week und bekannt als langjährige Veranstalterin der grössten Schweizer Marketingmesse SuisseEMEX sowie des Digital Summit für KMU. Das Motto lautet “KMU 4.0 - Die Zukunft beginnt heute”. Der neue Grossanlass ist als Live-Convention konzipiert und verwandelt den pulsierenden Werkplatz Zürich Oerlikon vom 1. bis zum 3. Oktober in ein inspirierendes Forum für KMU-relevante Innovationsthemen. Ergänzend dazu finden am 30.9. sowie am 4.10.2019 Special-Events für Wirtschaft und Politik statt. Die Locations sind fix gebucht, jetzt geht es los: Für die Future-Conference in der Event- und Conventionhalle StageOne, die Innovation-Expo in der Halle 622 sowie für das umfassende Academy-Programm lädt Ewa Ming Firmen, Startups und Experten ein, sich aktiv am modular aufgebauten Programm zu beteiligen oder ihr Team bei der Suche nach innovativen Angeboten, noch nie dagewesenen Produkten, führenden Entwicklern, kreativen Köpfen und Top Experten zu unterstützen. Die Teilnahme- und Präsenzmöglichkeiten sind vielfältig und individuell gestaltbar. Digitalswitzerland sowie weitere namhafte Organisationen, Unternehmen und Medien sind vom zeitgemässen, interaktiven Live-Format und dem Pioniergeist der mitwirkenden Entrepreneurs und Vordenker für Innovation und Transformation überzeugt und haben ihre Unterstützung bereits zugesagt.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Thema KMU-relevante Trends und Innovationen sowie dem optimalen Zusammenspiel von Mensch und Technologie in Unternehmensführung, HR, Finanzen, IT, Marketing, Produktion und Vertrieb. Mit dem Ziel, die Zukunftsfähigkeit von KMUs durch die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung gezielt zu sichern, erhalten Fachbesucher praxisnah aufgezeigt, welche neuen Chancen sich beispielswiese aus den Bereichen Künstliche Intelligenz, Internet of Things, Smart Data, Virtual Reality, Blockchain-Technologie, Kryptowährungen bis hin zur Arbeitswelt 4.0 ergeben. Einzigartig am Konzept ist die inhaltliche Ausrichtung auf die unterschiedlichsten Unternehmensbereiche sowie jede Hierarchiestufe von KMUs. Innovativ am Event selbst ist die aktive Einbindung ansässiger Firmen in das Convention-Format. Besucher und Teilnehmer finden so täglich neue praxisrelevante Inhalte zu verschiedensten Themen und Interessensgebieten und profitieren von spannenden Einblicken in Unternehmen, Labs und Büros.

Die Business Innovation Week bietet somit wissbegierigen Gestaltern der Zukunft aus Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Bildung, Politik und Medien aktuellstes Insider-Wissen, Best Practices und interdisziplinäre Vernetzung mit konkreten Handlungsempfehlungen. Zugleich erlaubt sie eine umfassende Leistungsschau der Schweizer Innovationskraft, ermöglicht Inspiration für die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen sowie die Gewinnung von Ideen für neue Angebote und eröffnet neue Chancen für Beruf und Karriere.
 
Future-Conference für Veränderung und Wachstum zu einer KMU 4.0.

Die Future-Conference richtet sich an Top Entscheider und Führungskräfte auf C-Level und präsentiert ein hochkarätiges Kongressprogramm mit internationalen Keynote Referenten, Schweizer CEO-Talkrunden und Interviews auf der Hauptbühne. Dazwischen bieten die Parallel-Sessions in den Studios spannende Praxispräsentationen, Vorträge und Masterclasses. Eröffnet wird die Business Innovation Week am  Montag, 30.09.2019 zum Thema «Switzerland of the Future». Die darauffolgenden Fokustage sind ausgerichtet auf Unternehmensführung & HR, Finanzen & IT sowie Marketing & Vertrieb. Abgerundet wird das Programm am fünften Eventtag mit dem Themenschwerpunkt «Wachstum und Expansion» für neue Märkte. Unternehmen, Verbände und Organisationen können direkt in der Konferenzhalle StageOne ein «Branded Studio», eine Business-Lounge oder eine Standpräsenz buchen, um sich an den gewünschten Thementagen dem C-Level Zielpublikum als führendes Unternehmen oder Experte in dem jeweiligen Themenbereich zu präsentieren.

Innovation-Expo - Aussteller können sich jetzt für eine Tages- oder 3-Tagespräsenz bewerben
 
Please touch! Die 3-tägige Innovation-Expo findet in der Eventhalle 622 statt und eignet sich für Unternehmen, Produktehersteller und Dienstleister, die ein innovatives Produkt oder Service live einem breiten Publikum präsentieren möchten und für neue Kontakte und Aufträge den direkten Dialog mit dem Zielpublikum suchen. Um den Fachbesuchern eine garantiert relevante Palette an wegweisenden Innovationen, neuesten Lösungen und Angeboten zu präsentieren, müssen sich die Aussteller für einen Standplatz bewerben. Zur Betonung des jeweiligen Tagesthemas ist der Foyerbereich in der Eventhalle 622 speziell für “Tages”-Aussteller reserviert. Die attraktive Raumaufteilung in der Halle 622 sowie die Nebenräume und der Aussenbereich ermöglichen den Firmen einzigartige Präsenzen - beispielsweise in Form einer gebrandeten Erlebniswelt oder eines Themenpavillons.

Academy Programm - über 100 Angebote für Wissensaufbau und Kompetenzentwicklung geplant
 
Wissensvorsprung als Schlüssel zum Erfolg! In diversen Locations erhalten Firmen und Experten die Möglichkeit, sich mit Kompetenz und Fachwissen zu KMU-relevanten Themen ins Academy Programm mit einem Fachvortrag, Workshop oder einer Präsentation einzubringen und zu positionieren. Besucher mit einem “Wissensticket” erhalten uneingeschränkt Zutritt zu allen Academy-Angeboten, können sich nach ihren individuellen Bedürfnissen ein lehrreiches Programm zusammenstellen und sich mit den Experten vor Ort direkt vernetzen.

Der Startschuss ist gefallen: Call for Innovation & Participation!

Interessierte Unternehmen, Verbände, Organisationen aber auch junge Startups können sich ab sofort melden, um sich eine der limitierten Teilnahmemöglichkeiten zum Frühbucherpreis zu sichern, eigene Ideen zur Teilnahme einzubringen oder sich als Sponsor oder Partner der Business Innovation Week Switzerland zu engagieren. Bei der ersten Durchführung werden 10'000 Fachbesucher, 1’500 Kongressteilnehmer sowie 200 Partner und Sponsoren erwartet.

 Weitere Informationen unter:  www.kmu-zukunft.ch
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Design in bester Ordnung: Biella Ianciert die «Collection Bundesordner»

17/9/2018

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Biella als grösster Schweizer Büromaterialhersteller geht mit der Collection Bundesordner aus den Büros auf die Strasse. Das charakteristische Sortiment umfasst einen Laptop Backpack, ein einzigartiges Tablet Sleeve, ein Portemonnaie und klassische Büroprodukte. Erhältlich sind die Produkte ob sofort im Handel und auf dem eigenen Onlineshop von Biella.
Bisher war Biella eine Lifestyle-Marke für Schweizer Ämter, Büros und Haushalte. Seit 1908 sorgt der Bundesordner® dafür, dass Papier fein säuberlich aufbewahrt und bei Bedarf wieder gefunden wird. Jetzt geht Biella auf die Strasse - mit der neuen Collection Bundesordner.

Wer oft unterwegs ist und im Zug genauso arbeitet wie zu Hause, schätzt Designartikel, um das Nötigste immer griffbereit zu haben. Genau dafür gibt es ab jetzt die Collection Bundesordner. Sie überträgt den Gedanken des namengebenden Ordners auf heutige Wertgegenstände und schützt und sortiert alles vom Geld bis zum Gedanken.

Vom Laptop Backpack bis zum Notizbuch
Zur Collection Bundesordner gehören der Laptop Backpack CROWD, das Tablet Sleeve BALANCE und das Portemonnaie CITY. Charakteristisch für diese Produkte zeigt sich das Persenning- und Canvas-Material mit der Verarbeitung von pflanzlich gegerbtem Leder sowie Innenfutter aus Biobaumwolle. Die Artikel sind funktional vielfältig und schlicht im Design, langlebig und praktisch sowie für den
geschäftlichen und privaten Alltag.

Ergänzend gehören klassische Büroartikel, wie eine Sonderausgabe des Bundesordners®, eine Schreibmappe und ein Notizbuch in passender Leinenoptik zur neuen Produktlinie. Allen Artikel der Kollektion sind mit demselben Logo gebrandet, welches bereits den allersten Bundesordner zierte.

Schweizer Design, fair verarbeitet
Die Collection Bundesordner ist eine Zusammenarbeit von Biella mit dem Industriedesigner Björn lschi und dem Schweizer Lieferanten prodis-design, welcher die Lifestyle Produkte in einer Manufaktur in Indien herstellt. Diese Produkte werden nachhaltig und fair von Hand verarbeitet. Der Produktionsstandort unterliegt als SEDEX Mitglied den geprüften Standards für eine sozialverantwortliche Lieferkette. Die verarbeitete Baumwolle trägt das GOTS Zertifikat (biologischer Anbau und fair Trade Produktion). Den Ordner und die Schreibmappe stellt Biella vollständig am eigenen Standort in Brügg in der Schweiz her.

Neue Produkte, neue Vertriebswege
Biella vertreibt die Collection Bundesordner selbst auf Ihren Onlineshop collection-bundesordner.ch sowie über Papeterien, stationäre Läden und Onlineshops von Drittanbietern. Bereits führen erste renommierte Zwischenhändler die Kollektion im Sortiment.

Mit der Collection Bundesordner sorgt Biella in Zukunft nicht nur in Büros für Ordnung, sondern auch unterwegs und in der Freizeit.

Die Biella Schweiz AG ist die grösste Büromaterialherstellerin der Schweiz mit über 100-jähriger Tradition. ln Brügg bei Biel werden über 3'000 Produkte hergestellt. Das Vorzeigeprodukt ist der bekannte Biella Bundesordner® - er ist das Synonym für den schweizerischen Ordnungssinn und bedeutet für viele sogar ein Stück Schweiz. Biella ist Expertin in der Ablage von physischen Dokumenten und individualisiert für Unternehmen auf Wunsch die Produkte in ihrem Corporate Design. Biella beschäftigt am Standort in Brügg 200 Mitarbeiter.
www.biella.ch
www.collection-bundesordner.ch
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KMU-Exportperspektiven, 3. Quartal 2018

12/7/2018

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Exportstimmung weiter im Hoch - weder Handelskonflikte noch Brexit trüben die Aussichten

Die Rekorddynamik der letzten Monate hat sich zwar leicht abgeschwächt, gleichwohl verharrt die Exportstimmung bei den Schweizer KMU auf sehr hohem Niveau. Weder drohende Handelskonflikte noch der Brexit schmälern aus Sicht der KMU die kurzfristigsten internationalen Wachstumschancen, wie aus der aktuellen Umfrage von Switzerland Global Enterprise (S-GE) zur Exportstimmung hervorgeht.

Fast 60% aller befragten KMU rechnen im 3. Quartal 2018 mit weiter steigenden Exporten. Dieses positive Bild bestätigt auch das Credit Suisse Exportbarometer. Mit 1.78 Punkten liegt es etwas unter dem Rekordwert der vergangenen Monate, aber trotzdem noch weit in der Wachstumszone. Die Credit Suisse erwartet für 2018 unverändert ein Exportplus von 4 %.

Sascha Jucker, Ökonom bei der Credit Suisse, sagt dazu: «Den leichten Rückgang des Barometers führen wir auf die leicht abgeschwächte Euphorie in der europäischen Industrie zurück. Angesichts der internationalen, handelspolitischen Entwicklungen und der Tatsache, dass die Erwartungen sehr, sehr hoch waren, überrascht das nicht. Unser Ausblick für das Wachstum in Europa bleibt auf jeden Fall positiv. Die Schweizer Exporteure werden davon profitieren können.»

Alberto Silini, Leiter Beratung bei Switzerland Global Enterprise (S-GE), stellt fest: «Auch wenn die Exportstimmung nicht das Rekordniveau der ersten sechs Monate des Jahres halten konnte, bleibt sie auf einem sehr hohen Niveau stabil. Die Exportaussichten sind äusserst gut und es ist für KMU ein guter Zeitpunkt, neue Märkte zu erschliessen. Mit guter Vorbereitung lassen sich Handelshürden nehmen!»

Weitere Informationen zu den KMU-Exportperspektiven für das 3. Quartal 2018 finden Sie in der Broschüre oder zum Download unter: www.s-ge.com/exportperspektiven.

Videostatements zur aktuellen Exportstimmung von Sascha Jucker, Ökonom der Credit Suisse, und Alberto Silini, Leiter Beratung bei Switzerland Global Enterprise, sind verfügbar unter: www.youtube.com.

Die KMU-Exportperspektiven für das 4. Quartal 2018 werden am 11. Oktober 2018 publiziert.

Methodik Credit Suisse Exportbarometer
Das Credit Suisse Exportbarometer nutzt die Abhängigkeit der Schweizer Exporte von der Nachfrage auf den ausländischen Exportmärkten. Zur Konstruktion des Exportbarometers werden wichtige Vorlaufindikatoren für die Industrie in den 28 wichtigsten Abnehmerländern zusammengetragen. Diese Indikatoren haben in der Regel einen Prognosehorizont von ungefähr einem bis zwei Quartalen. Die Werte dieser Vorlaufindikatoren werden mit dem Exportanteil des jeweiligen Landes gewichtet. Das Exportbarometer verdichtet diese Informationen zu einem einzigen Indikator. Da es sich um standardisierte Werte handelt, wird das Exportbarometer in Standardabweichungen angegeben. Die Nulllinie entspricht der Wachstumsschwelle. Das langfristige Durchschnittswachstum der Schweizer Exporte von knapp 5% liegt bei 1.
Für ausführlichere Informationen: Credit Suisse (2009), Aussenhandel Schweiz – Fakten und Trends, Swiss Issues Branchen, verfügbar unter www.credit-suisse.com/research.



Methodik KMU-Exportstimmung von Switzerland Global Enterprise
Die KMU-Exportstimmung basiert auf der vierteljährlichen Befragung von rund 200 Unternehmen aus einem festen Panel von Schweizer KMU, welche die Branchen Pharma/Chemie, Maschinenbau, Konsumgüter, Metallindustrie, Papier, Elektrotechnik, Präzisionsindustrie, Dienstleistungen, ICT und Food repräsentieren. Die KMU geben an, ob sie für das laufende und für das kommende Quartal einen Zuwachs, eine Stagnation oder einen Rückgang ihrer Exporte erwarten. Um den Prognosecharakter der KMU-Exportstimmung zu betonen, wird die erwartete Exportaktivität im folgenden Quartal mit 60% gewichtet, während die Exporte im laufenden Quartal mit 40% gewichtet werden. Die KMU-Exportstimmung kann einen Wert zwischen 0 und 100 erreichen, wobei Werte zwischen 0 und 50 einen erwarteten Rückgang der Exporte und Werte von 50 bis 100 ein erwartetes Exportwachstum signalisieren. Über die Angaben zum Exportvolumen hinaus liefern die Teilnehmer weitere Informationen, beispielsweise zu den Gründen für die Veränderung ihres Exportvolumens, den Exportmärkten usw. Diese Angaben liefern ein aussagekräftiges Bild der Exportaktivitäten der Schweizer KMU.


Switzerland Global Enterprise
Switzerland Global Enterprise (S-GE) begleitet Kunden auf dem Weg in neue Märkte. S-GE fördert im Auftrag von Bund (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) und Kantonen Export und Investment und hilft Kunden, neues Potenzial für ihr internationales Geschäft zu realisieren und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Als Betreiber eines globalen Experten-Netzwerkes sowie als Vertrauter und starker Partner von Kunden, Kantonen und der Schweizer Regierung bildet S-GE die erste Schweizer Anlaufstelle für Internationalisierungsfragen. www.s-ge.com.

Credit Suisse AG
Die Credit Suisse AG ist einer der weltweit führenden Finanzdienstleister und gehört zur Unternehmensgruppe der Credit Suisse (nachfolgend «die Credit Suisse»). Als integrierte Bank kann die Credit Suisse ihren Kunden ihre Expertise aus Private Banking, Investment Banking und Asset Management aus einer Hand anbieten. Die Credit Suisse bietet Unternehmen, institutionellen Kunden und vermögenden Privatkunden weltweit sowie Retailkunden in der Schweiz fachspezifische Beratung, umfassende Lösungen und innovative Produkte. Die Credit Suisse mit Hauptsitz in Zürich ist in über 50 Ländern tätig und beschäftigt etwa 46'840 Mitarbeitende. Die Namenaktien (CSGN) der Credit Suisse Group AG, der Muttergesellschaft der Credit Suisse, sind in der Schweiz sowie, in Form von American Depositary Shares (CS), in New York kotiert. Weitere Informationen über die Credit Suisse finden Sie unter www.credit-suisse.com.

Disclaimer
Das vorliegende Dokument wurde von der Credit Suisse und Switzerland Global Enterprise erstellt. Die darin geäusserten Meinungen sind diejenigen der Credit Suisse und Switzerland Global Enterprise zum Zeitpunkt der Redaktion und können sich jederzeit ändern. Das Dokument dient nur zu Informationszwecken und für die Verwendung durch den Empfänger. Es stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung seitens oder im Auftrag der Credit Suisse zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Ein Bezug auf die Performance der Vergangenheit ist nicht als Hinweis auf die Zukunft zu verstehen. Die in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen und Analysen wurden aus Quellen zusammengetragen, die als zuverlässig gelten. Die Credit Suisse und Switzerland Global Enterprise geben jedoch keine Gewähr hinsichtlich deren Zuverlässigkeit und Vollständigkeit und lehnen jede Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben.
Die Publikation darf mit Quellenangabe zitiert werden.
Copyright © 2018 Credit Suisse AG und Switzerland Global Enterprise. Alle Rechte vorbehalten.
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10 Jahre Declare-it Solution Day

28/6/2018

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​Mit einem Feuerwerk von Produktinnovationen und -verbesserungen feierten SISA Mitarbeiter und Gäste kürzlich in Basel und in Lausanne zehn Jahre Declare-it Solution Day. Der Siegeszug der erfolgreichen Zollsoftware Declare-it setzt sich fort.

2008 organisierte SISA den ersten Declare-it Solution Day, um Kunden und Neukunden einen Einblick in zukünftige Erweiterungen und Verbesserungen ihrer marktführenden Software für die elektronische Zollabwicklung zu geben. Seither wird die Software kontinuierlich zukunfts- und praxisorientiert weiterentwickelt. «Unsere Treiber sind die Anforderungen der Schweizer und anderer Zoll- und Steuerbehörden sowie von Zolldienstleistern, Exporteuren und Importeuren. Neue Technologien wie Smartphone Apps, Blockchain, Big Data, IoT spornen unsere Produktentwicklung an. Unsere Kunden reduzieren so Medienbrüche und erhöhen die Supply Chain Transparenz und Rechtssicherheit. Natürlich begleiten wir auch eng das grosse Transformationsprojekt zur vollständigen Digitalisierung der Schweizer Zollverwaltung (DaziT). Wir arbeiten hart daran, der führende Lösungs- und Kompetenzpartner im Bereich Zoll in einem herausfordernden Umfeld zu bleiben», erklärte Roland Schumacher, CEO, SISA Studio Informatica S.A. 

eVV, eCommerce und mehr
Reibungslos verlief aus Sicht SISA Anfang 2018 die Umstellung auf das eVV Obligatorium. «Allerdings nutzen viele Zollkunden noch nicht die Chancen der Digitalisierung. Nur korrekt archivierte elektronische Belege und nicht mehr Papierdokumente gelten als Nachweis bei einer Zoll-/Steuerprüfung», betonte Jürg Zellmeyer, Produktmanager Declare-it.
 
Neuen Schub erwartet SISA durch Änderungen im Schweizer MwSt.-Gesetz; denn ab 1.1.2019 sind ausländische Onlinehändler ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000.00 im Schweizer B2C-Markt MwSt.-pflichtig. Die Firmen müssen nun prüfen, ob sie die Zoll- und damit auch die Steueranmeldungen weiterhin auf der Ebene von Einzelsendungen oder als Sammelsendungen, z.B. ganzen Lkw-Ladungen, vornehmen (lassen) wollen. Entsprechend müssen die Daten aufbereitet und dem Verzollungspartner zeitgerecht bereitgestellt werden. Diese Umstellung wird Auswirkungen auf die IT- und Systemintegration der Unternehmen haben.
 
SISA unterstützt gezielt Massenverzollungen sowie Zoll-Rückerstattungen im B2C- und B2B-Handel mit den Lösungen Declare-it Dutax und Integration Optimizer. Angesicht der steigenden Nachfrage und Nutzung wurde die Effizienz der Applikationen weiter gesteigert.
 
Für eine durchgängige, digitale Verzollung bietet die neue Declare-it Version ab 2019 die Möglichkeit für einen Upload der eBegleitdokumenten und der eBeanstandungen (eComplaint). Dies erspart den Gang zur Zollstelle.
 
Neue Systemarchitektur
Seit 2001 vermarktet SISA Declare-it auch als Software as a Service (SaaS)/Cloud. Die modular aufgebaute Zollsoftware wird aktuell schrittweise in eine neue web-basierte Architektur überführt, um eine noch bessere Vernetzung und Skalierbarkeit sicherzustellen. Bereits in Entwicklung die neue SAP Version, welche Kunden ab 2019 bei der Migration zur neuen SAP 4 HANA Plattform-Architektur unterstützt.
 
Abgerundet wurde der Nachmittag mit intensiv besuchten Workshops zur Wissensvertiefung in den Bereichen Zoll, eVV und OZL sowie einem Vortrag von B. Lampart, Projektleiter SBB Cargo, über das geplante Gateway Basel Nord.
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Blockchain – Fluch oder Segen?

14/5/2018

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Hamburg: Was ist der Unterschied zwischen einer Blockchain und einer herkömmlichen Datenbank? Wie praktikabel ist die Technologie und macht es Sinn, sie im eigenen Unternehmen einzusetzen? Diese und andere Fragen rund um das Thema Blockchain beantworten Sebastian Förtsch und Martin Spickermann, Innovationsexperten bei TÜV NORD und Referenten der TÜV NORD Akademie.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der neuen Form der Datenbank und den bisherigen Modellen, ist die Verteilung der Verantwortung. Herkömmliche Datenbanken sind zentralisiert aufgebaut. Im Gegensatz dazu ist eine Blockchain dezentral organisiert. Das heißt, jeder Teilnehmende ist zeitgleich auch Teilhaber des Systems und kann jederzeit alle hinterlegten Daten einsehen. Das funktioniert so: Eine Blockchain ist eine Kette („chain“) aus chronologisch aneinandergereihten Blöcken. Jeder einzelne Block besteht aus einer gewissen Anzahl an Transaktionen. Das können beispielsweise Überweisungen sein, wie im Fall der Kryptowährung Bitcoin, oder aber auch verschiedene Informationen, die ausgetauscht werden. Wie viele Transaktionen maximal in einen Block passen, ist im Regelwerk der jeweiligen Datenbank festgelegt, das von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Beginn ausgehandelt wird. 

Ein Block wird abgeschlossen, indem einer der Teilnehmenden den sogenannten Hash errechnet. Der Hash ist eine Zahlenkette, die dem Block einen eindeutigen Wert zuordnet. Um die Blöcke miteinander zu verketten, ist der Hash am Ende des einen Blocks auch immer der Start-Hash des darauffolgenden Blocks. Da der Hash von den Netzwerk-Teilnehmern selbst errechnet werden kann, können alle Beteiligten die Transaktionen leicht überprüfen und bestätigen. Durch diese Systematik wird eine zentrale Instanz obsolet – das Netzwerk funktioniert dezentral. 

Blockchain – Ist das sinnvoll?

„Häufig wollen Unternehmen eine Blockchain einsetzen, obwohl die aktuelle Herausforderung mit einer normalen Datenbank viel besser gelöst werden könnte“, sagt Martin Spickermann, Innovationsmanager im Corporate Center Innovation bei TÜV NORD. „Blockchain ist ein Lösungsmodell für ein sehr spezifisches Problem. Zentrale Instanzen innerhalb einer Datenbank sollen abgeschafft werden. Die Frage, die ich mir als Unternehmen also stellen muss, ist: Ist diese Lösung für mein aktuelles Problem die passende?“, ergänzt Sebastian Förtsch, Leiter des Vorstandsbüros der TÜV NORD GROUP. 

Drei Bedingungen müssen laut der beiden Experten erfüllt sein, damit die neue Technologie zum einen funktionieren und zum anderen auch sinnvoll eingesetzt werden kann. Als Basis werde ein Ökosystem benötigt, in dem grundsätzlich Transaktionen oder ein Informationsaustausch zwischen den Beteiligten stattfindet. Außerdem müsse ein Sachverhalt betroffen sein, der alle interessiert. Um darüber hinaus Aktivität innerhalb des Netzwerks zu generieren, seien Teilnehmerinnen und Teilnehmer notwendig, die den Zustand des Sachverhalts aktiv verändern. Ein Mehrwert entstehe dabei, wenn es allen Teilnehmenden wichtig ist, darauf vertrauen zu können, dass der Zustand innerhalb des Netzwerks korrekt ist. Zur Veranschaulichung: Ein Car-Sharing-Unternehmen bietet seinen Kunden an, sich verschiedene Autos für begrenzte Zeit auszuleihen. Die Transaktion in diesem Fall ist also der Tausch beziehungsweise das Teilen eines Autos. Damit ist bereits ein Ökosystem für eine Blockchain gegeben. Innerhalb dieser Datenbank wird gespeichert, wo welches Auto steht, ob es beispielsweise vollgetankt ist und beliebige weitere Informationen. Darüber hinaus haben auch die Teilnehmenden ein Interesse daran diese Informationen einsehen zu können: Sie erhalten Hintergrundinfos über die Vorgeschichte des Autos, dessen aktuellen Zustand und vieles mehr. Die Voraussetzungen für eine Blockchain sind gegeben, sofern sich eine interessierte Gruppe findet, welche die finanziellen Mittel zur Entwicklung bereitstellt.

Chancen und Herausforderungen der neuen Technologie

Bei der Frage, wie die neue Technologie Prozesse verändern und gegebenenfalls sogar obsolet machen wird, sind sich Experten uneinig. „Blockchain wird eine ähnliche Revolution des Datenwesens sein wie vor einigen Jahren das Internet. Viele der Transaktionen, die aktuell noch über konventionelle Datenbanken laufen, werden meines Erachtens nach durch das neue System ersetzt werden“, prognostiziert Förtsch. Die neue Form der Datenbank könnte viele Abläufe sowohl konsistenter als auch effizienter und damit kostengünstiger gestalten. Allerdings handelt es sich bei diesem Ausblick um einen Idealzustand, dessen Umsetzung mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Grundsätzlich ist dieser Zustand aber möglich und vor allem vorteilhaft.

Spickermann dagegen zeigt sich zurückhaltender in seiner Prognose: „Eine große Herausforderung beim Aufbau einer solchen Struktur, ist der enorme Aufwand“, so der Experte. „Um ein entsprechendes Ökosystem etablieren zu können, wird eine interessierte Gruppe benötigt, die die erforderlichen Kapazitäten aufbringen kann und will. Das müsste ein Verbund mehrerer Unternehmen der gleichen Branche sein. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich viele Unternehmen diese Mühe machen werden“, ergänzt er seine Einschätzung. 

Insgesamt besitze die Blockchain-Technologie das Potenzial viele Bereiche umzustrukturieren und Intermediäre auszumustern. Offen bleibe allerdings die Frage, welche Branchen sich in diese Richtung entwickeln werden und in welchem Ausmaß das der Fall sein wird. 

Die TÜV NORD Akademie bietet einen neuen, eintägigen Infoworkshop mit Sebastian Förtsch und Martin Spickermann an. Zunächst in Hamburg, Hannover und Essen; weitere Orte sollen folgen. Mehr unter: https://www.tuev-nord.de/weiterbildung/seminare/Blockchain/.

Weitere Informationen zum Thema Blockchain: https://www.tuev-nord.de/explore/de/entdeckt/wie-blockchain-unser-leben-umkrempeln-koennte/. 
​
Über die TÜV NORD GROUP:

Als anerkannter Technologie-­Dienstleister stehen wir weltweit für Sicherheit und Vertrauen. Dabei
haben wir die digitale Zukunft fest im Blick. Unabhängige Ingenieure und IT-­Security-­Fachleute bieten
exzellente Lösungen für Sicherheit, Qualität und eine hervorragende Position im Wettbewerb. In mehr
als 70 Ländern stärken wir Unternehmen und Partner bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für
Menschen, Technologie und Umwelt.
www.tuev-­nord-­group.com
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Studie zeigt turbulente Zeiten für Schweizer Exporteure auf

26/4/2018

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Zwischen Globalisierung und Protektionismus: Welche Bedrohungen und Opportunitäten erwarten international aktive Schweizer Firmen? Diese Frage beantworten die Wirtschaftsprofessoren Simon J. Evenett (Universität St. Gallen) und Patrick Ziltener (Universität Zürich) in ihrer jüngsten Studie für Switzerland Global Enterprise (S-GE), die heute anlässlich des Aussenwirtschaftsforums veröffentlicht wird.
«Angesichts der Diskussionen um einen möglichen Handelskrieg und den steigenden Protektionismus in der Welt sind unsere international aktiven Unternehmen mit sehr viel Unsicherheit konfrontiert», so Daniel Küng, CEO von Switzerland Global Enterprise. «Mit dieser Studie wollen wir vor allem KMU eine Orientierung für ihre Exportstrategie geben.»
 
Um die Situation für Schweizer Firmen zu veranschaulichen, beschreibt die Studie weltweite Trends in der Handelspolitik, beleuchtet die Gegebenheiten in sieben wichtigen Ländern und Regionen und zeigt die Konsequenzen für Schweizer Unternehmen auf.
 
Wachstum Handelshürden in den USA bereits seit 2009
Die USA haben demnach bereits seit 2009, also bereits lange vor dem Amtsantritt von Donald Trump, jährlich über 100 neue handelshemmende Massnahmen eingeführt. Ungeachtet dessen wuchsen Schweizer Exporte in die USA auf heute 34 Mrd. CHF von 22 Mrd. CHF im Jahr 2012. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit sich Zollerhöhungen – so sie denn für die Schweiz tatsächlich wirksam würden – negativ auswirken würden.
 
Mögliche Nachteile in Japan und Mercosur durch neue EU-Abkommen
Die EU hat vor Kurzem ein Freihandelsabkommen mit Japan geschlossen. Die Verhandlungen mit dem südamerikanischen Staatenverbund Mercosur stehen laut Medienberichten kurz vor dem Abschluss. In Japan können sich vor allem für Lebensmittelproduzenten Nachteile ergeben. In Südamerika sind die Auswirkungen noch unklar, jedoch gelten dort zumal im wichtigsten Markt Brasilien häufig hohe Einfuhrzölle. Würden diese für EU-Konkurrenten von Schweizer Firmen reduziert, hätten sie einen gewichtigen Vorteil im Wettbewerb. Die Schweiz verhandelt ebenfalls über ein Abkommen mit den Mercosur-Staaten.
 
Globalisierungsprojekte und Mega-Abkommen in Asien-Pazifik
Die «Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership» (CPTPP) und «Regional Comprehensive Economic Partnership» (RCEP) haben das Potential, globale Handelsströme nachhaltig zu beeinflussen. Ihre Entwicklung müssen Exporteure eng verfolgen, denn ihre Marktzugangsbedingungen werden sich verändern und sie werden in manchen Bereichen allenfalls Wettbewerbsnachteile zu erleiden haben. Die beiden sogenannten «Mega-Regionals» zeigen, dass die Zeichen in der Region weiter auf Handelsintegration stehen. 
 
Verstärkend kommt Chinas Belt-and-Road-Initiative hinzu. Das riesige Globalisierungsprojekt soll 65 Länder stärker miteinander vernetzen, die zwei Drittel der Weltbevölkerung stellen und mehr als ein Drittel des globalen Bruttoinlandsprodukts. In China sind Schweizer Unternehmen dank eines bilateralen Freihandelsabkommens sehr gut positioniert. 2018 profitieren sie in dessen Rahmen von vielen neuen Zollsenkungen.
 
KMU: Einzelfall analysieren und Opportunitäten nutzen
Daniel Küng kommentiert: «Die Studie der beiden Experten zeigt: Exporteure sollten die grossen Schlagzeilen mit Vorsicht geniessen. Im Einzelfall könnten neue Abkommen im Asien-Pazifik-Raum oder in Lateinamerika vielleicht mehr Einfluss haben als die Zollpolitik der USA oder Chinas. Gleichzeitig schafft die Globalisierung stets neue Opportunitäten. Es laufen Verhandlungen zu Freihandelsabkommen oder es treten Handelserleichterungen in Kraft, die Schweizer Firmen nützen könnten. Wir raten Exporteuren dazu, zu analysieren, was sich im Detail vor Ort für sie verändert – und weiter mutig ihr internationales Business voranzutreiben!»
 
Download: «Swiss Exports between Globalization and Protectionism» (auf Englisch)
 
Switzerland Global Enterprise
Switzerland Global Enterprise (S-GE) begleitet Kunden auf dem Weg in neue Märkte. S-GE fördert im Auftrag von Bund (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) und Kantonen Export und Investment und hilft Kunden, neues Potenzial für ihr internationales Geschäft zu realisieren und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Als Betreiber eines globalen Experten-Netzwerkes sowie als Vertrauter und starker Partner von Kunden, Kantonen und der Schweizer Regierung bildet S-GE die erste Schweizer Anlaufstelle für Internationalisierungsfragen. www.s-ge.com
 
Sina Steininger
Head of Information
ssteininger@s-ge.com
Direct +41 44 365 52 08 – Mobile +41 76 724 95 58
 
Switzerland Global Enterprise
Stampfenbachstrasse 85 – CH-8006 Zürich
T +41 44 365 51 51 – www.s-ge.com
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Neue Datenschutz-Grundverordnung der EU

20/4/2018

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Von Roland M. Rupp, Leiter der Geschäftsstelle des SKV
Schweizer Unternehmen, die von der neuen EU-Verordnung betroffen sind, müssen ab dem 25. Mai 2018 verschiedene Pflichten erfüllen, da ansonsten drakonische Strafen drohen. Aus diesem Grund hat der Schweizerische KMU Verband hier eine Zusammenfassung der neuen Datenschutz-Grundverordnung erstellt und gleichzeitig Tipps implementiert, was Schweizer KMU tun und berücksichtigen müssen.
Aktuell wird gerade ein Schweizer Pendant zur DSGVO, ein neues Bundesgesetz über den Datenschutz, ausgearbeitet. Firmen, die sich schon auf die DSGVO eingestellt haben, dürften, wenn die Schweizer Version fertig ist, bei deren Umsetzung eine erhebliche Zeitersparnis haben.

Folgende Pflichten sind ab 25. Mai 2018 einzuhalten:
  • informieren und die Einwilligung der Person einholen, deren Daten verarbeitet werden
  • "Privacy by design" und "Privacy by default" garantieren
  • einen Vertreter in der EU benennen
  • ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
  • Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde melden
  • eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
  • bei Verstössen gegen die DSGVO Bussgelder zahlen. 

Informieren und die Einwilligung der Person einholen, deren Daten verarbeitet werden

Gesetzestext
Im EU-Datenschutzrecht gilt – anders als in der Schweiz – das sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heisst, die Datenverarbeitung ist generell verboten, so lange sie nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder die betroffene Person in die Verarbeitung eingewilligt hat.
Damit die Einwilligung der betroffenen Person gültig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:

− Freie Entscheidung

Die Einwilligung ist nur gültig, wenn die betroffene Person sie freiwillig abgegeben hat. Die betroffene Person muss also eine echte Wahl haben, d.h. sie darf im Zuge der Einholung der Einwilligung nicht vor vollendete Tatsachen gestellt oder sonst in ihrer Entscheidung eingeschränkt werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf das sogenannte "Koppelungsverbot" hinzuweisen, wonach der Abschluss eines Vertrags nicht von der Verarbeitung weiterer Daten abhängig gemacht werden darf, die für die eigentliche Vertragsdurchführung gar nicht benötigt werden.

− Ausführliche, erkennbare und bestimmte Information
Die betroffene Person muss vor Abgabe der Einwilligungserklärung über den Zweck der Beschaffung und Verarbeitung  ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Dabei müssen alle für den konkreten Fall entscheidungsrelevanten Informationen enthalten sein und diese müssen genügend konkret sein. Eine Einwilligung ist also immer an einen bestimmten Zweck gebunden, welcher nicht zu allgemein gehalten werden darf. Die betroffene Person muss schliesslich in die Lage versetzt werden, die Informationen leicht zu erkennen und zu erkennen, dass ihr Handeln als Einwilligung qualifiziert wird.
​
− Form und aktive Handlung
Gemäss EU-DSGVO genügt die Nachweisbarkeit der Einwilligung durch die verantwortliche Stelle. Die Einwilligung ist also nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann auch elektronisch oder mündlich erfolgen. Allerdings soll die Einwilligung nur durch eine eindeutige Handlung zustande kommen. Damit ist regelmässig eine aktive Handlung der betroffenen Person notwendig, andere Varianten wie eine stillschweigende Zustimmung, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person würden daher keine Einwilligung darstellen. Erfolgt die Einwilligung schriftlich, so hat die Aufforderung dazu in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache sowie von anderen Sachverhalten getrennt zu erfolgen. 

− Widerruflichkeit
Die betroffene Person kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Es muss sichergestellt werden, dass dieser Widerruf
genauso einfach erfolgen kann, wie die Einwilligung selbst.

Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Wenn Sie eine WebSite oder einen Onlineshop betreiben oder einen eNewsletter versenden, so sollten Sie unbedingt bei den Formularen zur Erfassung von Daten, E-Mail etc. dass Sie auf die Einhaltung des Datenschutzes Ihrerseits bedacht sind.

Schreiben Sie vor den «Senden» Button Ihres Formulares zum Beispiel:
Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für die Zustellung des Gratis-Downloads oder eNewsletters.
Sie können sich jederzeit über einen Link in unserem eNewsletter oder mittels einer kurzen Nachricht wieder abmelden.
Bitte beachten Sie auch unseren Datenschutz-Hinweis. [Hier ein Link zu Ihrer WebSite mit dem Datenschutzhinweis]

Wichtig:
Wenn Sie in Ihren Formularen Funktionen integriert haben wie:

□ Ich möchte den eNewsletter erhalten

so darf dieses Feld standardmässig NICHT angekreuzt sein.

Unsere Empfehlung:
Bauen Sie in alle Formulare ein:

□ Ich habe Ihre AGB gelesen, verstanden und akzeptiere diese
□ Ich habe die Widerrufsbelehrungen gelesen und akzeptiere diese
□ Ich möchte den eNewsletter erhalten

Unterbinden Sie, dass ohne das Ankreuzen der ersten 2 Kästchen ein Absenden des Formulares überhaupt möglich ist.
Alle Formulare, welche Sie so erhalten, sollten Sie mit der IP Adresse, Datum und Uhrzeit speichern.

In einem Newsletter müssen Sie sicherstellen, dass man sich sowohl über einen einfachen Klick auf einen Abmeldelink oder mittels Rücksendung des eNewsletters mit einem kurzen Hinweis austragen kann.

Tipp:
Erfassen Sie nur Daten, welche Sie wirklich zur Verarbeitung benötigen. Ein Geburtsdatum ist in den seltensten Fällen notwendig, um einen Auftrag zu realisieren. Allenfalls ist es besser, dass Sie eine Abfrage integrieren:

□ Ich bestätige, das 18. Altersjahr erreicht zu haben

"Privacy by design" und "Privacy by default" garantieren

Gesetzestext (Art. 25 DSGVO)
Der Grundsatz "Privacy by Design" (Datenschutz durch Technik) bedeutet, dass der Verantwortliche bereits ab dem Zeitpunkt der Planung einer Datenverarbeitung (z.B. mittels eines neuen IT-Systems oder Prozesses) das Risiko von Verletzungen der Persönlichkeit oder der Grundrechte betroffener Personen verringern und solchen Verletzungen vorbeugen muss. Beispiels weise sollen eine regelmässige Löschung von Daten oder deren standardmässige Anonymisierung vorgesehen werden. Als besonders bedeutsam für den technikgestützten Datenschutz wird jeweils die Datenminimierung hervorgehoben.
Der Grundsatz "Privacy by Default" (Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellung) bedeutet, dass der Verantwortliche verpflichtet ist, mittels geeigneter Voreinstellungen sicherzustellen, dass standardmässig nur diejenigen Personendaten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlich sind. Beispielsweise muss eine Webseite grundsätzlich Einkäufe erlauben, ohne dass ein Benutzerprofil erstellt werden muss.


Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Gestalten Sie die Erfassungsmasken auf Ihrer WebSite so, dass nur die wirklich relevanten Daten abgefragt werden. Alle optionalen Daten welche Sie erfassen möchten, sollten klar gekennzeichnet sein.
Das beginnt übrigens schon bei der Anrede, welche ja darüber Auskunft gibt, ob man männlich oder weiblich ist und geht weiter zum Geburtsdatum. Sind diese Daten wirklich zwingend notwendig bei einem Onlinekauf?
Desweiteren könnte man ja zum Beispiel in den eignen Datenschutzbestimmungen schreiben, dass die Daten ausschliesslich in den eigenen Datenverarbeitungssystemen gespeichert sind und der Zugang zu diesen Daten mittels Verschlüsselung und Passwortabfrage den heutigen Anforderungen an den Stand des Datenschutzes entsprechen.



Einen Vertreter in der EU benennen

Gesetzestext
Grundsätzlich müssen Schweizer Verantwortliche oder Auftragsdatenverarbeiter, die vom Anwendungsbereich der EU-DSGVO erfasst werden, einen Vertreter in der EU bezeichnen.

Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Diese Pflicht entfällt, wenn die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt, keine besonderen Datenkategorien verarbeitet werden und die Verarbeitung nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der natürlichen Person führt.



Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen

Gesetzestext
Der Verantwortliche hat ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten im Unternehmen zu erstellen. Auftragsverarbeiter müssen ein analoges Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten führen. Beim Verzeichnis handelt es sich um eine Dokumentation oder Übersicht über alle Prozesse und Verfahren im Unternehmen, bei welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei sind die wesentlichen Angaben zur Datenverarbeitung anzugeben, wie z.B. die Datenkategorien, der Kreis der betroffenen Personen, der Zweck der Verarbeitung und allfällige Datenempfänger.
Ein Unternehmen muss dafür zunächst ermitteln, in welchen Fällen personenbezogene Daten von z.B. Kunden, Lieferanten oder Beschäftigten erhoben und verarbeitet werden. Hierzu bietet es sich an, zuerst alle innerhalb der Systemlandschaft des Unternehmens eingesetzten Anwendungen und Tools (z.B. Zeiterfassungssystem, CRM System, HR-Informationssystem) aufzulisten, in denen personenbezogene Daten gespeichert werden. Dies hilft gleichsam bei der Ermittlung der Datenflüsse im Unternehmen und kann auch als Grundlage für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dienen. Ausserdem werden Schweizer Unternehme ohnehin als Erstes eine Bestandesaufnahme vornehmen müssen, um eruieren zu können, ob sie vom Anwendungsbereich der EU-DSGVO erfasst werden.

Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Im Artikel 30 DSGVO steht:
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind – mit einigen Ausnahmen – von dieser Pflicht ausgenommen (vgl. Art. 30 § 5 DSGVO).



Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde melden

Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten müssen der Aufsichtsbehörde möglichst innert 72 Stunden gemeldet werden. Es besteht nur dann keine Meldepflicht, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten von Individuen unwahrscheinlich ist. Häufig müssen auch die betroffenen Personen benachrichtigt werden.
 
Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Natürlich ist es wichtig, ein solches Szenario (Datenverlust durch Hacker o.ä.) einmal komplett «durchzuspielen», entsprechende Massnahmen beim Eintreten eines solchen Falles schriftlich festzuhalten und bei den entsprechenden Stellen (Personalabteilung, Marketing, IT) zu hinterlegen. Ebenso muss dort auch verzeichnet sein, wer von der Firma wo genau die Verletzung des Datenschutzes zu melden hat.

Ein Beispiel:
Sie haben eine umfassende Adressdatenbank und müssen feststellen, dass bei einem Einbruch Ihre IT-Systeme entwendet wurden.
In diesem Fall müssten Sie ein neues IT-System in Betrieb nehmen, den Backup der Adressdaten zurückspielen und danach alle Personen/Firmen informieren, dass möglicherweise Ihre Daten Drittpersonen ohne Berechtigung zugänglich wurden. Natürlich können Sie dann aber vermerken, dass die Daten auf den besagten IT Systemen verschlüsselt und passwortgeschützt waren. In der Datenbank des Schweizerischen KMU Verbandes wurden eigenes dazu so genannte «Fangadressen» integriert, so dass im Falle eines Datendiebstahles und Missbrauchs dies sofort erkannt wird.



Eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen

Gesetzestext
Wenn eine Form der Verarbeitung wahrscheinlich ein hohes Risiko verursacht, insbesondere bei neuen Technologien oder aufgrund ihres Wesens, ihres Umfangs, ihres Kontexts oder ihrer Zwecke, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung ergibt, dass eine Datenverarbeitung ohne Massnahmen ein hohes Risiko bedeutet, muss die Aufsichtsbehörde konsultiert werden.
 
Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Wenn Sie Daten mit einem hohen Risikofaktor (Zum Beispiel komplette Personen und Firmenprofile, Auslagerung der daten bei externen Datenverarbeitern, externe Datenspeicherung zum Beispiel in der Cloud) sollten Sie unbedingt die Mindestanforderungen der DSGVO Artikel 35 § 7 erfüllen.



Bei Verstössen gegen die DSGVO Bussgelder zahlen

Gesetzestext
Die maximale Geldbusse beträgt bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Dabei gilt der Jahresumsatz des gesamten Konzerns, nicht der einer einzelnen juristischen Person. Ausserdem sieht die EU-DSGVO neu ein Verbandsklagerecht vor, womit zukünftig Verbraucherschutzverbände Rechte von Betroffenen geltend machen können.
 
Tipp des Schweizerischen KMU Verbandes
Wenn Sie die oben genannten Punkte entsprechend umsetzen und laufend kontrollieren, so müssen Sie sich auch nicht vor Abmahnungen geschäftstüchtiger Anwälte oder dergleichen sorgen.



Quelle:

kmu.admin
KellerhalsCarrard
EDÖB
 

Muster eines Datenschutzhinweises auf einer Website
hier downloaden

Quelle: 

wirtschaftswissen.de


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